die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „grobe Fahrlässigkeit“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009
- I-10 U 88/09 -
Mieterin haftet nicht zwingend für Wohnungsbrand durch auf einem angeschalteten Herd vergessenen Topf
Mieterin haftet nicht für Schaden, wenn das Verhalten subjektiv betrachtet nicht grob fahrlässig war
Verlässt eine Mieterin die Wohnung ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, so handelt sie nicht unbedingt grob fahrlässig. Wegen des verursachten Brandes kann der Gebäudeversicherer des Vermieters die Mieterin daher nicht ohne weiteres in Regress nehmen. Als Voraussetzung für einen Ersatzanspruch einer Versicherung gegen den Verursacher eines Brandschadens muss diesem grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden. Ist ein bestimmtes Verhalten objektiv betrachtet zwar als grob fahrlässig einzustufen, muss diese Bewertung nicht auch für die subjektive Betrachtung zutreffen. Danach kann objektive grobe Fahrlässigkeit nach Berücksichtigung der näheren Umstände schließlich doch noch als einfache Fahrlässigkeit gewertet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im vorliegenden Fall verlangte ein Gebäudeversicherer Schadensersatz für einen Brandschaden in Höhe von 74.716 Euro von einer Mieterin, da diese aufgrund grob fahrlässigen Handelns den Schaden verursacht habe. Die Beklagte habe es laut dem Versicherer unterlassen, einen Herd auszuschalten und einen Schmalztopf von der heißen Herdplatte zu nehmen. Selbst für eine im Haushalt unerfahrene Person liege es auf der Hand, dass ein Topf, in dem Fett erhitzt wird, wegen der immensen Brandgefahr nicht unbeaufsichtigt gelassen werden dürfe. Es komme für die Beklagte belastend hinzu, dass sie die Küche und sogar das Haus planmäßig für einen längeren Zeitraum verlassen habe.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.02.2012
- L 13 VG 68/11 -
Keine Opferentschädigung für schwere Kopfverletzungen bei Schlägerei
Opferentschädigungsgesetz schließt Entschädigungsleistungen bei leichtfertig und grob fahrlässig herbeigeführten Schlägereien aus
Wer sich nachts vor einer Diskothek mit einem aggressiven Unbekannten auf eine Schlägerei einlässt, hat keinen Anspruch auf Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes wegen der bei der Schlägerei erlittenen Verletzungen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Der 1977 geborene Kläger aus Duisburg hatte im Januar 2010 nachts vor einer Diskothek in Duisburg eine Schlägerei mit einem amerikanischen Soldaten begonnen, dem Zeugen eine Statur "wie Mike Tyson" bescheinigt hatten. Schon zuvor war es in der Diskothek zu Rangeleien mit dem äußerst aggressiven Täter gekommen. Dieser entpuppte sich zudem als geübter Kampfsportler. Es schlug den Kläger... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Köln, Urteil vom 08.02.2012
- 26 O 70/11 -
Reinigung muss Schäden an Kleidung umfassend ersetzen
Summenmäßige Begrenzung der Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit generell unzulässig
Ruiniert eine Reinigung grob fahrlässig Kleidungsstücke, muss der vollständige Schaden ersetzt werden, unabhängig davon, wie alt die Ware ist. Eine Begrenzung auf den tabellarischen Zeitwert ist unzulässig. Auch die branchenübliche Haftungsbegrenzung auf das 15-fache des „Bearbeitungspreises“ für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentrale gegen den Deutschen Textilreinigungsverband. Dieser hatte die umstrittenen Haftungsklauseln empfohlen, die die meisten Reinigungsbetriebe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden. Der Bundesverband kritisiert, dass Kunden durch die Haftungsbegrenzung bei Reinigungen unter Umständen nur einen Bruchteil... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.03.2012
- VIII ZR 244/10 -
Versteigerung eines Luxushandys: Niedriges Startgebot lässt bei Internetauktion nicht zwingend auf Plagiat eines Produkts schließen
Bundesgerichtshof zur Internetauktion eines Vertu-Handys
Bei einer Internetauktion lassen sich aufgrund des Startpreises keine Rückschlüsse auf den Wert des angebotenen Gegenstandes ziehen. Der bei Internetauktionen erzielbare Preis ist grundsätzlich vom Startpreis völlig unabhängig, da er aus den Maximalgeboten der Interessenten gebildet wird, so dass auch Artikel mit einem sehr geringen Startpreis einen hohen Endpreis erzielen können. Entsprechend muss ein Bieter nicht zwingend davon ausgehen, dass es sich bei einem Luxushandy mit einem Startgebot von einem Euro wahrscheinlich um ein Plagiat handelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall bot die Beklagte auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Auktion unter Hinzufügung eines Fotos ein Handy zum Verkauf unter der Bezeichnung "Vertu Weiss Gold" ohne Festlegung eines Mindestpreises zu einem Startpreis von einem Euro an. Zur Beschreibung heißt es in dem Angebot, dass der Zustand gebraucht sei. Außerdem teilte die Beklagte dazu Folgendes mit:... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2012
- 5 O 17/11 -
Küssen während der Autofahrt ist grob fahrlässig und kann bei einem Unfall zur Alleinhaftung des Fahrers führen
Tödlicher Frontalzusammenstoß nach Kuss der Beifahrerin
Nicht nur das Fahren unter Alkoholeinfluss kann im Falle eines Unfalls eine eventuelle Mitschuld des anderen Unfallbeteiligten vollständig verdrängen. Wer sich im Straßenverkehr ablenkt und sich dadurch grob schuldhaftes Verhalten vorwerfen lassen muss, der kann als alleiniger Unfallverursacher haftbar gemacht werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor.
Im vorliegenden Fall kam es zu einem tödlichen Frontalzusammenstoß, nachdem sich der beklagte Pkw-Fahrer zu seiner Beifahrerin gebeugt hatte, um diese zu küssen. Zuvor hatte der Mann bereits das Umspringen eines Ampelsignals von rot auf grün nicht bemerkt, da er mit seiner Beifahrerin auf die gleiche Weise beschäftigt war. Erst nach dem Hupen eines weiteren Fahrzeugs habe sich der Fahrer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht München, Urteil vom 08.11.2007
- 223 C 17445/07 -
Kein Schadensersatz aus Reisegepäckversicherung für verloren gegangenen Koffer nach verspäteter Verlustmeldung
Ersatz erfolgt nur bei "unverzüglicher" Meldung des Schadens
Wer den Verlust eines Gepäckstücks nicht umgehend dem Flugunternehmen mitteilt, dem kann eine Reisegepäckversicherung den Ersatz des Schadens verweigern. Unter Unverzüglichkeit ist dabei eine Meldung noch am selben Tag und am besten persönlich an der dafür zuständigen Stelle des Flugunternehmens zu verstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall machte die Klägerin Ansprüche aus einer Reisegepäckversicherung geltend, die sie für sich, ihren Ehemann und für ihr zehnjähriges Kind mit einer Versicherungssumme von 3.000 Euro abgeschlossen hatte. Anlass war eine Flugreise in die Türkei, die von Ende Dezember bis Anfang Januar stattfinden sollte. Nach ihrer Rückkehr am 11. Januar mit Ankunft am Flughafen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.01.2012
- IV ZR 251/10 -
Versicherungsschutz erlischt nach Unfall mit 2,1 Promille
Versicherung kann Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens bis auf null kürzen
Wer mit einem Fahrzeug einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht, dem kann die Versicherung die Leistung versagen, denn das Führen eines Fahrzeugs in einem alkoholbedingt fahruntüchtigen Zustand zählt zu den schwersten Verkehrsverstößen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im vorliegenden Fall setzte sich ein Mann in trunkenem Zustand hinter das Steuer seines Pkw und verursachte einen Unfall. In einer Kurve fuhr er weiter geradeaus und durchbrach die Mauer eines an der Straße gelegenen Grundstücks. Eine Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,1 Promille. Die Versicherung beglich den Schaden in Höhe von 4.657 Euro, verlangte vom Versicherten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.01.2010
- 8 U 1635/09 -
Stehlgutliste ist unverzüglich nach einem Einbruch der Polizei vorzulegen
Kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung, wenn zu viel Zeit seit dem Einbruch vergeht
Werden bei einem Einbruch Gegenstände entwendet, so muss der Geschädigte eine Liste mit einer genauen Beschreibung des Diebesgutes bei der Polizei einreichen. Die Versicherung muss auf diese Verpflichtung nicht gesondert hinweisen. Lässt sich der Versicherte zu lange Zeit, kann der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Versicherer damit erlöschen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Im vorliegenden Fall hatte die Versicherung einer Firma die Leistung auf Entschädigung gestohlener Arbeitsmaschinen verweigert, nachdem das betroffene Unternehmen die Stehlgutliste wesentlich verspätet nach zwei erfolgten Einbrüchen bei der Versicherung eingereicht hatte. Nach dem ersten Vorfall ließe sich die Firma lediglich 10 Wochen Zeit, beim zweiten Einbruch dauerte es jedoch sieben... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.04.1986
- IVa ZR 187/84 -
Eingeschlafen: Keine grobe Fahrlässigkeit bei durch Kerzen verursachten Brandschaden
Keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei Brennenlassen zweier Kerzen
Wer sich in einem Raum mit brennenden Kerzen aufhält, die zudem ordnungsgemäß in einem Kerzenständer aufgestellt sind, dem kann im Falle eines durch die Kerzen verursachten Brandschadens keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.
Der Besitzer eines Wohnmobils hatte im hinteren Bereich seines Fahrzeugs zwei Kerzen entzündet, um dort zu lesen. Nach einiger Zeit begab er sich auf den Fahrersitz, um dort Musik aus dem Radio zu hören. Dabei schlief er ein. Als er aufwachte, brannte der hintere Teil des Wohnmobils. Den entstandenen Schaden in Höhe von 50.000 DM forderte der Mann daraufhin von seiner Versicherung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 05.04.1990
- 7 O 261/89 -
Angezündete Kerzenpyramide im Wohnzimmer vergessen: Versicherung muss Brandschaden regulieren
Nur bei subjektiv grob fahrlässigem Verhalten des Geschädigten kann Versicherung Zahlung verweigern
Wer sein Wohnzimmer mit der Absicht verlässt, nach kurzer Zeit zurück zu kehren und dabei brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, hat im Falle eines Brandes Anspruch auf Schadensersatz durch eine entsprechende Versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor.
Im vorliegenden Fall kam es zu einem Brand, nachdem ein Mann eine Kerzenpyramide unbeaufsichtigt im Wohnzimmer zurückgelassen hatte. Der Mann war nach dem Gang zur Toilette durch ein Telefongespräch aufgehalten und anschließend von seiner Frau zum Essen in die Küche gerufen worden. Nachdem er schließlich nach 45 Minuten in das Wohnzimmer zurückkehrte, brannte bereits der Schrank, auf... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
