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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14.02.2013
- 8 LB 165/12 -
Erlass eines Feuerstättenbescheides nur bei Feuerstättenschau oder auf Grundlage der Daten des Kehrbuchs zulässig
Tatsachengrundlagen für Festsetzungen im Feuerstättenbescheid vom Gesetzgeber im Schornsteinfegerhandwerksgesetz konkret bestimmt
Ein Feuerstättenbescheid darf nur bei einer Feuerstättenschau oder auf der Grundlage der Daten des vom Bezirksschornsteinfegermeister geführten Kehrbuchs ergehen. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, in dem sich seit 2003 auch ein an einen Schornstein angeschlossener
Kläger halten Verdopplung der Kehrhäufigkeit für nicht nachzuvollziehen
Gegen diesen Feuerstättenbescheid haben die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben und geltend gemacht, dass der
OVG hebt Feuerstättenbescheid für festgesetzte zweite durchzuführende Kehrung auf
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts im Berufungsverfahren geändert und den Feuerstättenbescheid aufgehoben, soweit darin für den Schornstein mit angeschlossenem
Erstellung eines Feuerstättenbescheid nur bei Feuerstättenschau oder auf Grundlage der Daten des Kehrbuchs möglich
Der Gesetzgeber habe im Schornsteinfegerhandwerksgesetz die Tatsachengrundlage für die Festsetzungen im Feuerstättenbescheid konkret bestimmt, so das Gericht. Danach könne der Feuerstättenbescheid nur bei einer vom Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger persönlich durchgeführten
Kehrbuch weist nur eine Kehrung des Schornsteins aus
Das Kehrbuch habe bis 2009 aber stets nur eine Kehrung des Schornsteins ausgewiesen. Soweit der Bezirksschornsteinfegermeister anlässlich der durch seinen Schornsteinfegergesellen durchgeführten Kehrung im April 2010 Erkenntnisse gewonnen haben will, die unter Umständen eine zweite Kehrung hätten notwendig erscheinen lassen können, durften diese nach der Konzeption des Gesetzgebers beim Erlass des Feuerstättenbescheides nicht berücksichtigt werden. Sie können allenfalls bei Gefährdungen der Brandsicherheit Anlass für vorläufige Sicherungsmaßnahmen sein.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2013
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Kehrpflicht auch für nur gelegentlich genutzte Kamine
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2008
[Aktenzeichen: 6 S 1089/07 (falsch: 6 S 2089/07)]) - Schornsteinfeger muss Feuerstättenschau persönlich durchführen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.02.2006
[Aktenzeichen: 4 K 656/05.NW])
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Dokument-Nr. 15246
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