Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.02.2006
- 4 K 656/05.NW -
Schornsteinfeger muss Feuerstättenschau persönlich durchführen
Feuerstättenschau nicht persönlich durchgeführt - Schornsteinfeger verwarnt
Weil er die Feuerstättenschau nicht persönlich durchgeführt hat, durfte gegen einen Bezirksschornsteinfegermeister ein Warnungsgeld verhängt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Nachdem bei der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde der Verdacht aufgekommen war, der Bezirksschornsteinfegermeister gehe in größerem Umfang unerlaubten Nebentätigkeiten nach, leitete sie ein Dienstaufsichtsverfahren ein und überprüfte den Kehrbezirk. Hierbei wurde festgestellt, dass entgegen den Angaben im Kehrbuch die Feuerstättenschauen nicht von ihm, sondern von einem Mitarbeiter durchgeführt worden waren.
Die Kreisverwaltung setzte daraufhin ein Warnungsgeld fest und legte dem Betroffenen zudem die Kosten für die Überprüfung des Kehrbezirks auf.
Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Die Richter urteilten, dass der Kläger in schwerwiegender und nachhaltiger Weise gegen eine der zentralen Pflichten eines Bezirksschornsteinfegermeisters verstoßen habe. Nach dem Schornsteinfegergesetz habe dieser sämtliche Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen durch persönliche Besichtigung innerhalb von fünf Jahren, und zwar jährlich in einem Fünftel seines Bezirks, zu überprüfen. Einem Mitarbeiter dürfe diese Aufgabe nicht überlassen werden, denn der Feuerstättenschau komme eine ganz erhebliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Feuersicherheit zu. Ebenfalls eine erhebliche Verletzung der Berufspflichten stellten die falschen Angaben im Kehrbuch dar. Die Festsetzung des Warnungsgeldes sei daher zu Recht erfolgt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2006
Quelle: ra-online, VG Neustadt
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2303
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2303
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.