wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.9/0/5(7)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2022
10 S 136/21 -

Begriff der "Wohn/Nutzfläche" umfasst auch mitvermietete Kellerräume

Kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohn­flächen­abweichung

Werden nach einem Mietvertrag Kellerräume mitvermietet, so umfasst der Begriff "Wohn/Nutzfläche" im Mietvertrag auch die Kellerräume. Bei der Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sind daher auch die Kellerräume zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Abschluss des Mietvertrags über eine Wohnung im Saarland im Jahr 2019 maß die Mieterin die Wohnungsgröße nach. Sie kam auf eine Quadratmeterzahl von 43,32. Der Mietvertrag wies die "Wohn/Nutzfläche" jedoch mit 55 qm aus. Die Mieterin warf den Vermietern nunmehr eine Wohnflächenabweichung vor und beanspruchte die Rückzahlung überzahlter Miete. Die Vermieter stellten sich dem entgegen und verwiesen darauf, dass auch der ausdrücklich mitvermietete Keller bei der Berechnung der Wohnungsgröße zu berücksichtigen sei. Die Mieterin sah dies anders und erhob Klage.

Amtsgericht gab Klage statt

Das Amtsgericht Saarbrücken gab der Klage statt. Der Mieterin stehe ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen einer Wohnflächenabweichung zu. Seiner Auffassung nach umfasse der Begriff "Wohn/Nutzfläche" nicht den Keller. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Vermieter.

Landgericht verneint Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete

Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Vermieter. Ein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete bestehe nicht. Der Begriff "Wohn/Nutzfläche" meine nicht nur "Wohnfläche", sondern die angemietete Fläche, einschließlich aller dem Mieter zur alleinigen Benutzung überlassenen Nutzflächen und damit auch die im Keller gelegenen Räumlichkeiten. Somit werde der Keller zur Nutzfläche hinzugerechnet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2022
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/WuM 2022, 478/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 27.10.2021
    [Aktenzeichen: 3 C 72/21]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2022, Seite: 1212
GE 2022, 1212
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 478
WuM 2022, 478

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32207 Dokument-Nr. 32207

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32207

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.9 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?