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Landgericht Lüneburg, Urteil vom 15.05.2007
- 1 T 38/01 -
Schmerzensgeld für einen Landwirt wegen rechtswidriger Polizeimaßnahmen beim Castortransport
Übereifrige Polizisten zogen nichtsahnenden Bauern vom Gabelstapler
Das Landgericht Lüneburg hat einem Landwirt aus Vastorf ein Schmerzensgeld von 3.000 EUR zugesprochen, weil dieser Opfer rechtswidriger Polizeimaßnahmen wurde.
Der Klage des Landwirtes lag folgender - vom Landgericht nach einer langen Beweisaufnahme festgestellter - Sachverhalt zugrunde:
Der Landwirt verrichtete im November 2004 mit seinem Gabelstapler Arbeiten vor seinem Hof. Polizeibeamte nahmen aus nicht nachvollziehbaren – irrtümlichen – Gründen an, der Landwirt wolle mit dem Gabelstapler zu den rund 500m entfernten Schienen fahren und die Durchfahrt des Castortransportes stören. Der Landwirt wurde sodann mit brutaler Gewalt von seinem Gabelstapler gezogen, in Gewahrsam genommen und nach Lüneburg in eine Gefangenensammelstelle gebracht.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldbetrages war nach Ansicht des Richters am Landgericht Dr. Bernd Gütschow insbesondere von Bedeutung: dass der Kläger einen Steinwurf von seinem Bauernhof entfernt bei der Verrichtung von alltäglichen Hofarbeiten mit brutaler Gewalt aus seinem Gabelstapler herausgezogen, mit einer Schusswaffe bedroht und sodann mit Handschellen in Gewahrsam genommen wurde. Die Annahme der Polizei, der Landwirt habe die Durchfahrt des Castortransportes stören wollen, entbehrte jeglicher Grundlage.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Lüneburg vom 23.05.2007
- Straftäter erhält kein Schmerzensgeld aufgrund verbotener Vernehmungsmethoden
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2006
[Aktenzeichen: 2-04 O 521/05]) - Kein Schmerzensgeld für Uschi Glas für die Benutzung ihrer Personalausweisnummer
(Landgericht Berlin, Urteil vom 26.07.2005
[Aktenzeichen: 27 O 301/05]) - Polizeibeamte haften im Dienst nicht persönlich
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2000
[Aktenzeichen: 2/04 O 21/00])
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Dokument-Nr. 4321
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