wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Koblenz, Urteil vom 31.08.2023
3 O 294/22 -

Landgericht Koblenz: Kein Schmerzensgeld nach Sturz in Hotel

Deliktische Sorgfaltspflichten verlangen keine absolute Sicherheit

Verstößt der Betreiber eines Hotels gegen die Verkehrs­sicherungs­pflicht, wenn die Treppe zu den Gästezimmern nur einen Handlauf besitzt und die einzelnen Treppenstufen mit Teppichflicken belegt sind? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu beantworten.

Der Beklagte betreibt in einem Moselort ein Hotel, in welchem die Klägerin mit ihrem Ehemann im Juni 2020 einen siebentägigen Aufenthalt gebucht hatten. Das Zimmer der Klägerin befand sich im zweiten Stock und war über eine Holztreppe zur erreichen. Die Holztreppe zeigt im Fußbereich eine Kurve auf und hat auf der rechten Seite einen Handlauf. Die einzelnen Treppenstufen sind zudem mit einem Teppichflicken belegt. Am dritten Tag des Aufenthalts wollte die Klägerin einen Spaziergang unternehmen. Beim Hinabsteigen der Treppe stürzte die Klägerin und zog sich einen Bruch des linken Fußes mit mehreren Frakturen zu. Die Klägerin musste mehrmals operiert werden und war nach dem Sturz zwei Monate vollständig arbeitsunfähig. Im Anschluss befand sie sich sechs Wochen in der Wiedereingliederungsphase. Die Klägerin ist der Auffassung, dass der Sturz und die davongetragenen Verletzungen auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beruhen. Die Verkehrssicherungspflichtverletzung würde in dem fehlenden zweiten Geländer sowie in den Teppichflicken, die Stolperfallen darstellen, bestehen. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € sowie weiteren Schadensersatz in Höhe von 5.000 €.

Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen. Nach informatorischer Anhörung der Klägerin und Durchführung der Beweisaufnahme ist die Kammer nicht davon überzeugt, dass dem Beklagten eine Verkehrssicherungspflichtverletzung nachgewiesen ist. Zwar ist grundsätzlich derjenige, der einen Gefahrenbereich eröffnet, verpflichtet diesen entsprechend abzusichern. Die deliktischen Sorgfaltspflichten verlangen dabei keine absolute Sicherheit in dem Sinne, dass der Eintritt von Rechtsgutsverletzungen schlechthin ausgeschlossen wäre, denn ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch. Der Sicherungspflichtige ist daher weder gehalten, jede abstrakte Gefahr auszuschließen, noch dazu verpflichtet, konkrete Gefahren gänzlich auszuschließen oder auf einen Wahrscheinlichkeitswert nahe null zu minimieren. Trotz der Tatsache, dass die streitgegenständliche Treppe nur auf einer Seite einen Handlauf aufweise, könne hierin keine Verkehrssicherungspflichtverletzung gesehen werden. Die Vorschriften der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz fordern für Treppen einen festen und griffsicheren Handlauf, der vorliegend unstreitig vorliege. Auch stellt die streitgegenständliche Treppe mit ihrer Breite von 1,10 Meter keine besonders breite Treppe dar, sodass auch nicht ausnahmsweise zwei feste und griffsichere Handläufe gefordert werden.

Treppe sowie Teppichflicken nicht kausal für den Sturz verantwortlich

Weiterhin sei die Klägerin aufgerufen sich auch selbst zu schützen, und zwar vor allem dadurch, dass sie auf erkennbare Gefahrenquellen durch eigene Sorgfaltsanstrengungen reagiert. Dabei muss vor Gefahren, die mit Händen zu greifen sind, nicht einmal gewarnt werden, weil die Gefahrenquelle vor sich selbst warnt. Die Treppe war der Klägerin aufgrund ihres bereits seit zwei Tagen andauernden Aufenthalts bekannt, sodass sie sich auf die vermeintliche Gefahrenlage einstellen konnte. Abschließend sei die streitgegenständliche Treppe sowie die Teppichflicken nicht kausal für den Sturz, weil die Klägerin im Rahmen ihrer informatorischen Anhörung angegeben habe, dass sie auf der Treppe umgeknickt sei und dann Halt gesucht habe, diesen aber nicht gefunden habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2023
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33364 Dokument-Nr. 33364

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33364

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH