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Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.06.2022
- 311 O 296/21 -
Vermuteter Rückschnitt einer Thujen-Hecke durch einen der Nachbarn begründet keinen Schadensersatzanspruch
Anspruch auf Unterlassung besteht
Kann nicht nachgewiesen werden, wer von den Nachbarn die Thujen-Hecke beschnitten hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1 BGB. Es besteht aber ein Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Rückkehr aus einem mehrwöchigen Urlaub im Sommer 2021 stellten die Eigentümer eines Wohngrundstücks in Hamburg fest, dass die an der Grenze zum Nachbargrundstück befindliche
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Landgericht Hamburg verneinte einen Anspruch auf
Anspruch auf Unterlassung
Nach Auffassung des Landgerichts haften die Beklagten als Handlungsstörer auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2023
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 44 GE 2023, 44
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Dokument-Nr. 32529
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