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Landgericht Hamburg, Urteil vom 11.01.1996
307 S 135/95 -

80 % Mietminderung bei Bauarbeiten zu Dachgeschoßausbau

Erhebliche Beeinträchtigungen

Bei massiven Beeinträchtigungen durch Arbeiten zu einem Dachgeschossausbau kann ein Mieter die Miete um 80 % mindern. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bewohnten Mieter eine Wohnung, die direkt unter einem Dachgeschoss lag, das ausgebaut wurde. Sie wurden durch die Bauarbeiten sehr intensiv durch Staub und Lärm beeinträchtigt.

Wohnung konnte nahezu nicht genutzt werden

Die Beeinträchtigungen waren teils derart erheblich, dass ein Aufenthalt in der Wohnung nahezu unmöglich war. Eine Nutzung der Wohnung zu den Zeiten, an denen leisere Arbeiten durchgeführt wurden, war ebenfalls nicht uneingeschränkt möglich, da die Mieter nicht vorher wussten, wann die Beeinträchtigungen besonders intensiv sein würden, so dass sie in einer ständigen Ungewissheit leben mussten.

Wohnungsdecke durchgestoßen

Darüber hinaus wurden die Mieten durch Schmutz und Gestank, der durch den Lüftungsschacht in die Wohnung eindrang, gestört. Auch gab es mehrfach Einbrüche von Regenwasser, mehrfache Hitzestauungen unter dem Plastikzeltdach und die Wohnungsdecke wurde durchstoßen.

80 % Mietminderung sind angemessen

Das Landgericht Hamburg sah wegen dieser massiven Beeinträchtigungen eine Mietminderung von 80 % als gerechtfertigt an. Die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung sei in diesem Umfang eingeschränkt gewesen (§ 537 Abs. 1 BGB).

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der Leitsatz

§ 537 Abs. 1 BGB (rao)

Wird die Gebrauchsfähigkeit einer Wohnung durch Bauarbeiten derart eingeschränkt, dass ein Aufenthalt in der Wohnung nahezu unmöglich ist, kann der Mieter die Miete um 80 % mindern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Hamburg (vt/pt)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 09.06.1995
    [Aktenzeichen: 712 C 450/94]

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

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Dokument-Nr.: 10891 Dokument-Nr. 10891

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Kommentare (1)

 
 
Löffler schrieb am 12.06.2018

SEhr geehrte Damen und Herren, auf Ihrer WebSeite konnte ich zwar kurze inhaltliche Beschreibungen ggfs. passender Urteile finden, aber die Urteile sind teilweise so alt, dass man sie in den entsprechenden Gerichtsdatenbanken nicht mehr findet.

Wie komme ich dann kostenfrei an den Langtext bzw. Original damit ich es inhaltlich mit dem vorliegenden Fall vergleichen kann?

Nicht-Kostenfrei gibt es dies bei dejure.org.

Vorab danke,

Mfg Löffler

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