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Landgericht Braunschweig, Urteil vom 03.07.2012
- 6 S 547/11 -
Eigenbedarfskündigung eines Mietverhältnisses trotz Änderung der Umstände rechtmäßig
Klägerin kündigte Mietverhältnis ursprünglich, um die Wohnung an ihren Enkel zu vermieten
Eine Eigenbedarfskündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich die Vehältnisse nach der Neuvermietung ändern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig hervor.
In dem zugrunde liegenden Streitfall sind die Beklagten seit Februar 2008 Mieter eines Einfamilienhauses der Klägerin in Wolfenbüttel. Mit Schreiben vom 29. März 2011 kündigte die Klägerin das
Eigenbedarfskündigung nicht rechtsmissbräuchlich
Das Amtsgericht hat den Eigenbedarf als bewiesen erachtet und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Wolfenbüttel, Urteil vom 17.11.2011
[Aktenzeichen: 19 C 177/11]
- Kündigung wegen Eigenbedarfs: Benennung der Person, für die die Wohnung benötigt wird, für Kündigungsschreiben ausreichend
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.07.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 317/10]) - Mietwohnung: Kein Kündigungsrecht der GmbH & Co. KG wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 210/10]) - Eigenbedarfskündigung aufgrund schlechten Gesundheitszustands eines Angehörigen nicht immer gerechtfertigt
(Amtsgericht Bremen, Urteil vom 19.08.2008
[Aktenzeichen: 4 C 513/07])
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Dokument-Nr. 15323
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