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Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2015
- 65 S 477/14 -
Mieter steht Mietrückzahlungsanspruch wegen Wohnflächenunterschied trotz Mietzahlungen durch Jobcenter zu
Trotz Übernahme der Mietzahlungen durch Jobcenter bleibt weiterhin der Mieter Zahlungspflichtiger
Einem Mieter steht auch dann ein Anspruch auf Rückzahlung von gezahlter Miete wegen eines Wohnflächenunterschieds zu, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter erfolgen. Denn trotz der Übernahme der Mietzahlungen durch das Jobcenter ist weiterhin der Mieter zur Zahlung verpflichtet und somit berechtigt zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die
Mieterin stand Rückzahlungsanspruch aufgrund Wohnflächendifferenz zu
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der
Mietzahlungen durch Jobcenter unerheblich
In diesem Zusammenhang sei es nach Ansicht des Landgerichts unerheblich gewesen, dass das
Mieter zur Zurückzahlung an Jobcenter verpflichtet
Zu beachten sei aber, so das Landgericht, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 659/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 659 GE 2015, 659
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Dokument-Nr. 21115
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