wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RA Carsten Kuss, Frankfurt am Main(beschäftigt sich mit: Verkehrsrecht und Mietrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Carsten Kuss
RA Dr. Klemens-Maria Rasel, Dresden(beschäftigt sich mit: Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht, sowie Handels- und Gesellschaftsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Dr. Klemens-Maria Rasel
RA Nicolaus Wurm, Hamburg(beschäftigt sich mit: Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Unternehmens-
nachfolge und Immobilienrecht
) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Nicolaus Wurm
RA Markus Rysch, Jena(beschäftigt sich mit: Familienrecht, Erbrecht und Straßenverkehrs-
recht
) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Markus Rysch
RA Alexander Götze, Hermsdorf - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Alexander Götze
RAin Dr. Stephanie Kaufmann, Feldafing(beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungs-
recht, Erbrecht und Verkehrsrecht
) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Dr. Stephanie Kaufmann

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.02.2012
C-134/11 -

Zahlungsunfähigkeit aufgrund betrügerischen Verhaltens des Reiseveranstalters: Urlauber hat Anspruch auf Erstattung des Reisepreises

Reiserichtlinie schützt Reisende gegen Folgen der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters unabhängig von deren Ursachen

Der Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Pauschalreiseveranstalters gilt auch, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf dessen betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist. Die Verpflichtung des Reiseveranstalters, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit die Erstattung des Reisepreises und die Rückreise des Verbrauchers sicherzustellen, gilt unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Mit der Pauschalreiserichtlinie* soll u. a. garantiert werden, dass der Reisende für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Pauschalreiseveranstalters zurückreisen kann und ihm die bereits gezahlten Beträge erstattet werden. Zu diesem Zweck wird dem Reiseveranstalter die Verpflichtung auferlegt, nachzuweisen, dass in einem solchen Fall die Erstattung und die Rückreise sichergestellt sind. Entsprechend sieht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass der Reiseveranstalter sicherzustellen hat, dass den Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ausfallen.

LG erbittet Vorabentscheidung des EuGH zum Schutz der Reisenden bei Zahlungsunfähigkeit aufgrund betrügerischen Verhaltens des Reiseveranstalters

Das Landgericht Hamburg fragt den Gerichtshof der Europäischen Union, ob dieser Schutz der Reisenden auch gilt, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf das betrügerische Verhalten des Reiseveranstalters zurückzuführen ist. Das Landgericht hat über die Klage von Herrn Blödel-Pawlik gegen die deutsche HanseMerkur Reiseversicherung AG zu entscheiden, die sich geweigert hat, ihm den Preis für seine Pauschalreise zu erstatten, die wegen der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters, der Rhein Reisen GmbH, nicht stattgefunden hatte.

HanseMerkur: Richtlinie schützt Verbraucher nicht vor betrügerischen Machenschaften des Pauschalreiseveranstalters

Werbung

Rhein Reisen, die nach den Angaben des Landgerichts in Wirklichkeit niemals die Absicht hatte, die Reise durchzuführen, die Herr Blödel-Pawlik für sich und seine Ehefrau gebucht hatte, wurde zahlungsunfähig, weil sie die von den Reisenden vereinnahmten Gelder zweckfremd verwendete. Sie hatte jedoch mit der HanseMerkur einen Insolvenzversicherungsvertrag abgeschlossen und Herrn Blödel-Pawlik zwei Sicherungsscheine vorgelegt, in denen bestätigt wurde, dass ihm der Reisepreis erstattet werde, falls die Reise infolge ihrer Zahlungsunfähigkeit nicht stattfinden sollte. Die HanseMerkur ist der Ansicht, dass die Richtlinie den Verbraucher nicht vor betrügerischen Machenschaften des Pauschalreiseveranstalters schützen soll.

Erstattung des Reisepreises auch bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters aufgrund betrügerischen Verhaltens

In seinem Urteil antwortet der Gerichtshof der Europäischen Union, dass der den Reisenden durch die Richtlinie gewährte Schutz für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Pauschalreiseveranstalters auch dann gilt, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf dessen betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist. Denn die Richtlinie soll den Reisenden speziell gegen die Folgen der Zahlungsunfähigkeit schützen, unabhängig von deren Ursachen. Demnach kann der Umstand, dass die Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters auf dessen betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist, der Erstattung der für die Reise gezahlten Beträge und der Rückreise des Reisenden nicht entgegenstehen.

Erläuterungen

* -  Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158, S. 59).

 

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13055

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13055 Dokument-Nr. 13055


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


17.02.2012, 01:00 Uhr von Redaktion »

Zahlungsunfähigkeit aufgrund betrügerischen Verhaltens des Reiseveranstalters: ...

Der Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Pauschalreiseveranstalters gilt auch, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf dessen betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist. Die Verpflichtung des Reiseveranstalters, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit die Erstattung des Reisepreises ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.