wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 28. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.8/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.02.2024
4 CE 24.60 -

Gemeindliche Obdachlosen­unterbringung umfasst auch Familiennachzug nach Asylanerkennung

Gemeinde als örtliche Sicherheitsbehörde zur Unterbringung von unfreiwillig Obdachlosen in ihrem Gemeindegebiet verpflichtet

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) eine Beschwerde der Gemeinde Eichenau im Landkreis Fürstenfeldbruck zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die Gemeinde auch den später nachgezogenen Familienangehörigen eines Flüchtlings eine Obdachlosen­unterkunft zuweisen muss.

Bei den Antragstellern handelt es sich um eine Ehefrau und zwei Kinder, die im Dezember 2023 mit einem Visum im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland einreisten. Der Ehemann bzw. Vater ist seit 30. August 2023 als Flüchtling anerkannt und lebt als sog. Fehlbeleger* in einer staatlich betriebenen Flüchtlingsunterkunft in der Gemeinde Eichenau. Anträge der Ehefrau und der Kinder auf Aufnahme in dieselbe Flüchtlingsunterkunft und auf Unterbringung durch die Gemeinde im Rahmen der Obdachlosenhilfe blieben erfolglos. Die Antragsteller kamen daraufhin vorübergehend bis Anfang 2024 in einer Münchner Einrichtung für obdachlose Frauen unter. Auf einen entsprechenden Eilantrag hin verpflichtete das VG München die Gemeinde Eichenau, der Ehefrau und den Kindern eine Notunterkunft zuzuweisen.

Gemeinde zur Unterbringung verpflichtet

Der BayVGH wies die dagegen eingelegte Beschwerde der Gemeinde zurück. Die Gemeinde sei als örtliche Sicherheitsbehörde zur Unterbringung von unfreiwillig Obdachlosen in ihrem Gemeindegebiet verpflichtet. Die Antragsteller hätten sich allein durch die Einreise nach Deutschland, ohne hier über eine Unterkunft zu verfügen, nicht freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben. Freiwilligkeit wäre nur anzunehmen, wenn sie sich bewusst für ein „Leben auf der Straße“ entschieden hätten. Dagegen spreche aber bereits, dass sie wiederholt ihre Unterbringung beantragt hätten. Die entstandene Obdachlosigkeit sei zwar möglicherweise vorhersehbar, nicht aber freiwillig gewesen. Dass der Bundesgesetzgeber im vorliegenden Fall den Familiennachzug trotz fehlenden Wohnraums gestattet und so möglicherweise eine Ursache für die Obdachlosigkeit gesetzt habe, entbinde die Gemeinde nicht von ihrer Aufgabe. Sie sei auch trotz des zwischenzeitlichen Ortswechsels der Antragsteller weiter für deren Unterbringung zuständig. Denn der Aufenthalt in München sei allein dem Umstand geschuldet, dass die Gemeinde ihre damals schon bestehende eigene Unterbringungsverpflichtung nicht erfüllt habe. Der Beschluss des BayVGH ist unanfechtbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2024
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Ausländerrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33793 Dokument-Nr. 33793

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33793

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.8 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH