wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.11.2013
BVerwG 6 A 5.13 -

Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des BND über Uwe Barschel

Benutzung und Einsichtnahme von Akten besteht nur für Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind

Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig hat die Klage eines Journalisten abgewiesen, der vom Bundes­nachrichten­dienst die Nutzung der dort vorhandenen Unterlagen zu Uwe Barschel in Form von Einsicht und Herstellung von Kopien begehrt hatte.

Das Bundesarchivgesetz, auf das der Kläger seinen Anspruch in erster Linie gestützt hatte, ermöglicht zwar jedermann eine Benutzung von Unterlagen auch dann, wenn die aktenführende Stelle diese Unterlagen noch nicht dem Bundesarchiv als Archivgut angedient hat. Dies gilt jedoch nur für Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind.

Unterlagen sind noch nicht älter als 30 Jahre

Das Bundesarchivgesetz sieht eine Verkürzung dieser Frist nicht vor. Die Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zu Uwe Barschel sind nicht älter als 30 Jahre. Sie unterfallen schon deshalb nicht dem jedermann zustehenden Recht auf Einsichtnahme, unabhängig davon, ob für sie darüber hinaus speziell geregelte Gründe vorliegen, die ihre Benutzung durch jedermann aus öffentlichen Interessen an ihrer Geheimhaltung ausschließen.

Informationsanspruch führt nicht zu einem Recht des Klägers auf Nutzung der Akten

Das Grundrecht der Pressefreiheit verpflichtet die Behörden zwar grundsätzlich, Pressevertretern auf deren Fragen Auskunft zu geben. Dieser Informationsanspruch führt aber nicht zu einem Recht des Klägers auf Nutzung der Akten, die deshalb nicht zur Einsicht und zur Anfertigung von Kopien vorgelegt werden müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Presserecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: juris - Die Monatszeitschrift (jM)
Jahrgang: 2014, Seite: 252, Entscheidungsbesprechung von Pino Bosesky
jM 2014, 252 (Pino Bosesky)
 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2014, Seite: 430
ZD 2014, 430

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17259 Dokument-Nr. 17259

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17259

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?