Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.09.2009
- BVerwG 5 C 32.08 -
Bundesverwaltungsgericht: Zustimmung zur Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit wegen Betriebsstilllegung
Dauerhafte Stilllegung eines Betriebs ist ein besonderer Fall im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde muss dem Antrag auf Zulassung der Kündigung eines in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers in aller Regel stattgeben, wenn der Betrieb stillgelegt worden ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Arbeitnehmerin erklärte im Dezember 2006 gegenüber ihrem Arbeitgeber, einer Aktiengesellschaft, dass sie im Januar 2007 ein Kind erwarte und nach Beendigung des Mutterschutzes drei Jahre
Verwaltungsgericht München wies die Klage ab
Die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht München abgewiesen. Die Ermessensentscheidung des Beklagten, die Kündigung (nach 18 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes - BEEG -1) nur eingeschränkt zuzulassen, sei nicht zu beanstanden. Die Erwägung der Behörde, der beigeladenen Arbeitnehmerin während der
BVerwG: Arbeitsschutzbehörde kann Kündigung zustimmen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, die Kündigung uneingeschränkt zuzulassen. Bei der dauerhaften Stilllegung eines Betriebs liegt ein besonderer Fall im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vor, der die Arbeitsschutzbehörden ermächtigt, der Kündigung von Arbeitnehmern in
Auszug aus dem Gesetz
§ 18 Abs. 1 BEEG lautet: "Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2009
Quelle: ra-online, Bundesverwaltungsgericht
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8546
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8546
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.