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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mutterschutz“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2002
- 2 AZR 392/01 -
BAG: Keine schuldhafte Versäumnis der Mitteilungsfrist aufgrund unerwarteter Schwangerschaft
Schwangerer Arbeitnehmerin steht Überlegungszeitraum zu
Verpasst eine schwangere Arbeitnehmerin nach erfolgter Kündigung die gemäß § 17 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geltende 2-Wochen-Frist zur Mitteilung der Schwangerschaft an ihren Arbeitgeber, weil die Schwangerschaft für sie unerwartet war und sie darüber zunächst nachdenken musste, so liegt keine schuldhafte Fristversäumnis im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 MuSchG vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 1999 wurde eine 20-jährige Zahnarzthelferin während ihrer Probezeit gekündigt. 13 Tage nach Zugang der Kündigung wurde bei ihr eine Schwangerschaft festgestellt. Diese kam für die Zahnarzthelferin so überraschend, dass sie in eine verzweifelte Lage geriet. Sie wusste nicht, wie sie ihrem Freund und ihrer Mutter von der Schwangerschaft berichten sollte. Nachdem sie sich darüber im Klaren war, teilte sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit und beanspruchte den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere. Da aber bereits die zweiwöchige Mitteilungsfrist abgelaufen war, hielt der Arbeitgeber... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.07.2017
- 10 Sa 491/17 -
Vorhalten eines Nutzerprofils auf XING spricht nicht für Verstoß gegen Beschäftigungsverbot aufgrund Schwangerschaft
Interesse an Jobwechsel widerspricht nicht mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbot
Hält eine Schwangere ein Nutzerprofil bei XING vor, spricht dies nicht für einen Verstoß gegen das Beschäftigungsverbot. Das bloße Interesse an einem Jobwechsel widerspricht nicht dem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin sprach eine Frauenärztin im September 2016 ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz aus. Die Arbeitgeberin weigerte sich aber dennoch die Vergütung weiter zu zahlen. Sie führte an, dass die Arbeitnehmerin ein Nutzerprofil bei XING besitze, weswegen nicht davon ausgegangen werden könne,... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015
- 2 AZR 237/14 -
Kündigung nach In-vitro-Fertilisation unwirksam
Mutterschutzrechtliches Kündigungsverbot greift bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle
Eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft ist nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG jedenfalls dann unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Im Fall einer Schwangerschaft nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) greift das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle (sogenannte Embryonentransfer) und nicht erst mit ihrer erfolgreichen Einnistung (Nidation). Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und - wie schon die Vorinstanzen - der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin stattgegeben.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war als eine von zwei Angestellten seit Februar 2012 in der Versicherungsvertretung des Beklagten beschäftigt. Ermahnungen oder Abmahnungen etwa wegen schlechter Leistungen erhielt sie nicht. Am 14. oder 15. Januar 2013 teilte sie dem Beklagten mit, dass sie seit mehreren Jahren einen bisher unerfüllten Kinderwunsch hege und ein erneuter... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.03.2014
- C-167/12 und C-363/12 -
Bestellmütter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub
EU-Richtlinie setzt für Gewährung von Mutterschaftsurlaub Schwangerschaft und Geburt des Kindes voraus
Nach dem Unionsrecht muss einer "Bestellmutter", die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung im rechtlichen Sinne Mutter eines Kindes geworden ist, kein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub oder vergleichbaren Urlaub gewährt werden. Da die Richtlinie über schwangere Arbeitnehmerinnen für deren Schutz nur bestimmte Mindestanforderungen festlegt, steht es den Mitgliedstaaten frei, für Bestellmütter günstigere Regelungen vorzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Frau D., die in einem Krankenhaus im Vereinigten Königreich beschäftigt ist, und Frau Z., die in Irland als Lehrerin arbeitet, sind im rechtlichen Sinne Mutter eines Kindes geworden, das von einer Ersatzmutter ausgetragen wurde.Frau D. hatte gemäß britischem Recht eine Ersatzmuttervereinbarung geschlossen, in deren Rahmen die Eizelle einer anderen Frau mit dem Sperma... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.03.2014
- C-595/12 -
Ausschluss von Ausbildungsmaßnahmen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub stellt Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar
Automatischer Ausschluss vom Berufsausbildungskursen verstößt gegen das Unionsrecht
Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen der Inanspruchnahme eines obligatorischen Mutterschaftsurlaubs verstößt gegen das Unionsrecht. In einem solchen Fall kann eine Arbeitnehmerin nicht in gleicher Weise wie ihre Kollegen in den Genuss einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen gelangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Im Jahr 2009 absolvierte Frau Napoli erfolgreich das Auswahlverfahren für Vizekommissare der Justizvollzugspolizei und wurde am 5. Dezember 2011 zur Teilnahme am Ausbildungskurs zugelassen, der am 28. Dezember 2011 beginnen sollte. Nachdem Frau Napoli am 7. Dezember entbunden hatte, befand sie sich nach der nationalen Regelung für drei Monate bis zum 7. März 2012 im obligatorischen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.12.2013
- 8 AZR 838/12 -
Arbeitnehmerin erhält Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung aufgrund ihrer Schwangerschaft
Kündigung unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz stellt Benachteiligung wegen des Geschlechts dar
Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar und kann einen Anspruch auf Entschädigung auslösen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Im Kleinbetrieb ihrer Arbeitgeberin galt zwar nicht das Kündigungsschutzgesetz, für die schwangere Klägerin bestand jedoch der besondere Kündigungsschutz des § 9 MuSchG. Anfang Juli 2011 wurde aus medizinischen Gründen zudem ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG für die Klägerin... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.02.2012
- 12 C 12.264 -
"Facebook-Kündigung": Schwangere Frau, der wegen eines negativen Facebook-Posts gekündigt wurde, erhält Prozesskostenhilfe
Klage gegen die Zulassung der Kündigung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass eine schwangere Frau Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach erhält. Sie wendet sich damit gegen einen Bescheid der Regierung von Mittelfranken, in dem die außerordentlichen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses bei einem Sicherheitsdienst nach dem Mutterschutzgesetz für ausnahmsweise zulässig erklärt wurde.
Die Klägerin war von ihrem Arbeitgeber bei einer Firma eingesetzt, über die sie auf ihrem privaten Facebook-Account eine sehr negative Äußerung eingestellt hatte. Die Regierung hat deshalb die Kündigung zugelassen. Die Klägerin habe so schwerwiegend gegen die Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber und die Betriebsdisziplin verstoßen, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.04.2011
- 1 BvR 1409/10 -
Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht bejaht Verstoß gegen das geschlechtsbezogene Diskriminierungsgebot
Die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL ist verfassungswidrig und stellt eine unzulässige Ungleichbehandlung von Müttern dar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und hat die Aufgabe, den Arbeitnehmern der an der VBL beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Diese ergänzt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das System ... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011
- 6 AZR 526/09 -
BAG: Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD
Hemmung der Stufenlaufzeit aufgrund einer Inanspruchnahme von Elternzeit stellt keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar
Da das Arbeitsverhältnis während der Inanspruchnahme von Elternzeit ruht und in dieser Zeit keine Berufserfahrung durch den Arbeitnehmer gewonnen wird, stellt eine Nichtanrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit des TVöD weder unmittelbar noch mittelbar eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war von 2003 bis 2009 in der Kostümabteilung des von der beklagten Stadt unterhaltenen Theaters tätig und verrichtete Schneiderarbeiten. Vom 28. April 2005 bis zum 29. Februar 2008 nahm sie Elternzeit in Anspruch. Während dieser Elternzeit trat der TVöD am 1. Oktober 2005 in Kraft. Die Klägerin wurde tarifgerecht in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.10.2010
- L 11 AL 149/07 -
Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur bei Risikoschwangerschaft
Werdender Mutter steht bis zum Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosenhilfe zu
Eine Schwangere, für die ärztlicherseits zur Vermeidung einer Fehlgeburt ein Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes angeordnet worden ist, kann auch dann Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur haben, wenn sie nicht arbeitsunfähig ist. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich die Klägerin wegen der Erziehung und Betreuung ihrer damals dreijährigen Tochter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Sie erhielt im Anschluss an die Gewährung von Arbeitslosengeld ab April 2004 Arbeitslosenhilfe. Im August 2004 bescheinigte ihre behandelnde Ärztin ihr, dass nach § 3 Abs.... Lesen Sie mehr
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