Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.06.2008
- 2 BvR 1066/08 -
Rüge ohne jede verfassungsrechtliche Substanz - Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt
Anrufung des Bundesverfassungsgerichts war erkennbar offensichtlich aussichtslos
Das Bundesverfassungsgericht hat gegen einen Rechtsanwalt eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500,- Euro verhängt, weil dieser eine offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Seine vorgebrachten Rügen seien ohne jede verfassungsrechtliche Substanz, meinte das Bundesverfassungsgericht.
Der Beschwerdeführer ist
Richterin lehnte weitere Terminsverlegung ab
Als sich die Amtsrichterin, nachdem sie mit dem Beschwerdeführer persönlich einen Termin vereinbart hatte, weigerte, den vereinbarten Termin erneut zu verlegen, lehnte der Beschwerdeführer sie wegen
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an und verhängt eine Missbrauchsgebühr
Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 76/2008 des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2008
- Wegen einer offensichtlich aussichtslosen Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht gegen einen Rechtsanwalt eine Missbrauchsgebühr verhängt
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.05.2006
[Aktenzeichen: 2 BvR 719/06]) - Verfassungsbeschwerde wegen Parkverstoßes: BVerfG verhängt Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt wegen offensichtlich aussichtsloser Verfassungsbeschwerde
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.05.2006
[Aktenzeichen: 2 BvR 398/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6383
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6383
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.