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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.08.2010
- 1 BvQ 23/10 -
BVerfG: Rauchverbot in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig
Gesundheitsschutz gegenüber Freiheitsrechte vorrangig zu behandeln
Das in Bayern am 01.08.2010 eingeführte strikte Rauchverbot ist auch für spezielle Wasserpfeifen-Bars verfassungsgemäß. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Das am 01.08.2010 durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum
Inhaber einer Shisha-Bar rief Bundesverfassungsgericht an
Im vorliegenden Fall ist der Antragssteller Inhaber eines aus einem Raum bestehenden Bistros, in dem er vor allem Wasserpfeifen zum Rauchen anbietet. Er macht im Wesentlichen geltend, durch die strikte Neufassung des Rauchverbots in seiner Berufsfreiheit bzw. allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt zu sein. Infolge der Neuregelung sei er aufgrund des besonderen Konzepts seiner
Verfassungsbeschwerde unbegründet
Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, da eine in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde unbegründet wäre. Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt den Antragssteller nicht in seinen Grundrechten.
Gesetzgeber darf Gesundheitsschutz Vorrang gegenüber den dadurch beeinträchtigten Freiheitsrechten geben
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil vom 30.07.2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes
Striktes Rauchverbot darf auch dort gelten, wo Rauchen Teil des gastronomischen Konzepts ist
Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ ra-online
- Verfassungsbeschwerde gegen striktes Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.08.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 1746/10]) - Bundesverfassungsgericht billigt gelockertes Rauchverbot in Bayern - Neues bayerisches Gesundheitsschutzgesetz verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.09.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 2054/09]) - Bayern: Eilanträge gegen Nichtraucherschutz in Gaststätten gescheitert
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27.08.2008
[Aktenzeichen: Vf. 5-VII-08, Vf. 7-VII-08]) - Bayern: Absolutes Rauchverbot verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.08.2008
[Aktenzeichen: 1 BvR 3198/07, 1 BvR 1431/08])
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Dokument-Nr. 10436
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