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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2016
- VIII ZR 198/15 -
Kein Anspruch auf Mietminderung - Mieterin muss für gestohlene Einbauküche weiterhin bezahlen
Verlust einer für den Vermieter im Keller eingelagerten Einbauküche führt nicht zum Anspruch auf Minderung der Miete
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter kein Anspruch auf Mietminderung zusteht, wenn dem Mieter eine vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerte Einbauküche des Vermieters gestohlen wird.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Klägerin macht nach Diebstahl der Einbauküche und Zahlung eines Entschädigungsbetrags Anspruch auf Zahlung geringerer Miete geltend
Im Jahr 2010 bat die Klägerin, die
Amtsgericht weist Klage ab, Landgericht gibt Berufung statt
Das Amtsgericht hat die auf Feststellung einer
BGH verneint Anspruch auf Mietminderung
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts wiederhergestellt. Der Verlust der im
Geleisteter Entschädigungsbetrag stellt nur geldwerten Ausgleich für den durch Diebstahl entstandenen Schaden dar
Die Beklagte verhält sich auch nicht treuwidrig (§ 242 BGB)**, indem sie einerseits die von der Versicherung der Klägerin gezahlte Versicherungssumme in Höhe von 2.790 Euro für die Küche behält, ohne derzeit eine neue Küche anzuschaffen, und gleichwohl auf der Zahlung der für die Küchennutzung vereinbarten Miete besteht. Denn der geleistete Entschädigungsbetrag war allein als geldwerter Ausgleich für den der Beklagten als Eigentümerin und
Erläuterungen
* - § 536 Abs. 1 BGB – Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln:
Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den
** - § 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben:
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2016
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 15.10.2014
[Aktenzeichen: 2 C 231/14] - Recht zur Mietminderung aufgrund Diebstahls einer im Keller gelagerten Einbauküche
(Landgericht Berlin, Urteil vom 04.08.2015
[Aktenzeichen: 63 S 378/14])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 525 ZMR 2016, 525
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Dokument-Nr. 22468
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