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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2015
- V ZR 163/14 -
BGH: Mehrheitlich durch Wohnungseigentümer beschlossene Erlaubnis mit Hunden auf Rasenfläche zu spielen stellt ordnungsgemäßen Gebrauch dar
Pflicht zum Anleinen muss nicht mitgeregelt werden
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass das unangeleinte Spielen mit Hunden auf der Rasenfläche erlaubt ist. Dies entspricht einem ordnungsgemäßen Gebrauch im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG. Eine Pflicht zum Anleinen muss nicht zwingend mitgeregelt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 beschloss eine
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage gegen Wohnungseigentümerbeschluss ab
Sowohl das Amtsgericht Pinneberg als auch das Landgericht Itzehoe wiesen die Klage gegen den Wohnungseigentümerbeschluss ab. Nach Ansicht des Landgerichts dürfe eine
Bundesgerichtshof hielt Erlaubnis zum Hundespielen auf Rasenfläche für zulässig
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Klägers zurück. Die mehrheitlich getroffene Regelung zur Erlaubnis habe sich im Rahmen des ordnungsgemäßen Gebrauchs im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG gehalten und sei daher zulässig gewesen.
Kein Verstoß gegen gesetzliche Anleinpflicht
Die Regelung habe zunächst nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, so der Bundesgerichtshof. Zwar ordne das Schleswig-Holsteinische Gefahrhundegesetz in bestimmten Fällen einen
Anleinpflicht musste nicht aus Rücksicht angeordnet werden
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs haben die Wohnungseigentümer auch nicht aus Rücksicht auf andere Wohnungseigentümer einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 26.07.2013
[Aktenzeichen: 60 C 8/13] - Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich das Spielen von Hunden auf den Rasenflächen erlauben
(Landgericht Itzehoe, Urteil vom 28.05.2014
[Aktenzeichen: 11 S 58/13])
Jahrgang: 2015, Seite: 866 GE 2015, 866 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 757 MDR 2015, 757 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2015, Seite: 1037 NJW-RR 2015, 1037 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2015, Seite: 515 NJW-Spezial 2015, 515 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2015, Seite: 595 NZM 2015, 595 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 448 WuM 2015, 448 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
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Dokument-Nr. 21303
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