Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2009
- I ZR 114/06 - Halzband -
Halzband "Cartier Art": BGH zur Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Inhaber eine eBay-Accounts muss Zugangsdaten sicher verwahren - Halsbandentscheidung des BGH
Wer als Inhaber einer eBay-Mitgliedskonto seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter sichert, muss sich bei Wettbewerbsverstößen so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Der selbständige Zurechnungsgrund für diese Haftung bestehe in der von dem Inhaber des Mitgliedskontos geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt habe und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden könne. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen.
Sachverhalt
Der Beklagte ist bei eBay unter dem Mitgliedsnamen "sound-max" registriert. Im Juni 2003 wurde unter diesem Mitgliedsnamen unter der Überschrift "SSSuper ... Tolle ... Halzband (Cartier Art)" ein Halsband zum Mindestgebot von 30 € angeboten. In der Beschreibung des angebotenen Artikels hieß es unter anderem: "... Halzband, Art Cartier ... Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus ...". Die Klägerinnen haben hierin eine Verletzung ihrer Marke "Cartier", eine Urheberrechtsverletzung sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gesehen und den Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Der Beklagte hat die Auffassung vertreten, er sei für das beanstandete Angebot nicht verantwortlich, weil seine aus Lettland stammende Ehefrau sein Mitgliedskonto bei eBay ohne sein Wissen zum Verkauf persönlicher Gegenstände benutzt und dabei das Schmuckstück versteigert habe. Landgericht und Oberlandesgericht haben – ohne zu prüfen, ob durch das Angebot des Halsbandes die Rechte der Klägerinnen verletzt worden sind – die Klage abgewiesen, weil der Beklagte, der von dem von seiner Ehefrau in das Internet eingestellten Angebot keine Kenntnis gehabt habe, für etwaige Rechtsverletzungen jedenfalls nicht verantwortlich sei.
BGH: Inhaber eine eBay-Accounts muss Zugangsdaten sicher verwahren
Werbung
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Beklagte hafte mangels Vorsatzes für die von seiner Ehefrau möglicherweise begangenen Rechtsverletzungen zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer. Es komme jedoch eine Haftung des Beklagten als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes in Betracht, weil er nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass seine Ehefrau keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte. Benutze ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt sei, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, müsse der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Der selbständige Zurechnungsgrund für diese Haftung bestehe in der von dem Inhaber des Mitgliedskontos geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt habe und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden könne.
UrhG § 97; MarkenG § 14; UWG §§ 8, 9
Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2009
Quelle: ra-online, BGH
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.05.2004
[Aktenzeichen: 2/03 O 15/04] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.05.2006
[Aktenzeichen: 11 U 45/05]
- Namensbetrug: BGH zu den Kontrollpflichten von eBay bei Namensklau
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2008
[Aktenzeichen: I ZR 227/05]) - Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009
[Aktenzeichen: 6 U 58/08]) - Verkauf über eBay auch bei Preis unter Wert wirksam
(Amtsgericht München, Urteil vom 09.05.2008
[Aktenzeichen: 223 C 30401/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7568
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7568
Aktuell diskutiert
Diskutieren Sie über diese Entscheidung »
Die neuesten Beiträge:
insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung
11.03.2009, 01:00 Uhr von Redaktion »
Halzband "Cartier Art": BGH zur Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Wer als Inhaber einer eBay-Mitgliedskonto seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter sichert, muss sich bei Wettbewerbsverstößen so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Der selbständige Zurechnungsgrund für diese Haftung bestehe in der von dem Inhaber des Mitgliedskontos ...mehr »
Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »
Dossiers
- Ärger: Ungewollte Rechnung von Astoria Finance für diegewerbeseiten.com - Branchenbuch für Region - erhalten?
- Dissertation: Wann ein Doktortitel wegen Täuschung aberkannt werden kann
- Müller Media beruft sich auf Urteil des AG Herford zugunsten eines anderen Branchenbuchanbieters
- Branchenbuch-deutschland.info -Warnung vor dem Branchenbuch Deutschland:bbd Branchenbuch Deutschland GmbH übernimmt Verträge von J. Kerler Verlag GmbH
- Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Ghost Rider Spirit of Vengeance 3 D - Universum Film GmbH
- Lärmbelästigung durch Nachbarn, Geschäfte und Kirchenglocken
- Mietmängel nicht in Kauf nehmen - Zum Recht auf Mietminderung
- OLG Düsseldorf verurteilt Gewerbeauskunft-Zentrale - Was bedeutet das Urteil für die Kunden?
- Mietminderung bei Wasserschaden: Um wie viel darf die Miete gemindert werden?
- DeMa Debitoren Management GmbH & Co. KG verschickt Rechnungen für branchenauskunft-24.com
Werbung

