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Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 21.02.2013
- 2 C 214/11 -
Bei Autowaschstraßen mit Verbleib des Fahrers im Fahrzeug ist Fahrer für Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund Fehlers der Waschanlage beweispflichtig
Beweislastumkehr nur bei Portalwaschanlagen ohne Verbleib des Fahrers im Fahrzeug
Kommt es aufgrund der Benutzung einer Autowaschanlage, bei der der Fahrer im Fahrzeug verbleibt, zu einer Beschädigung des Fahrzeugs, so muss grundsätzlich der Fahrer darlegen und beweisen, dass die Beschädigung aufgrund eines Fehlers der Waschanlage erfolgte. Eine Darlegungs- und Beweislastumkehr kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine Portalwaschanlage handelt, bei der der Fahrer nicht im Fahrzeug verbleibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Radolfzell hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im April 2011 der Frontscheibenwischer eines Mini Coopers während des Durchlaufens einer
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen beschädigter Frontscheibenwischer
Das Amtsgericht Radolfzell entschied gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2015
Quelle: Amtsgericht Radolfzell, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 460 NZV 2014, 460
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Dokument-Nr. 20398
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