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Amtsgericht Offenburg, Urteil vom 23.05.1995
- 1 C 357/94 -
Fehlende Sektgläser und zugeschneiter Parkplatz stellen keinen Reisemangel dar
Kein Anspruch auf hälftige Reisepreisrückzahlung
Ist während eines Winterurlaubes der Parkplatz der gemieteten Hütte wegen Schnee nicht erreichbar und fehlen die Sektgläser, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Dies hat das Amtsgericht Offenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger mietete für einen
Fehlende Schneeräumung des Parkplatzes kein Mangel
Das Amtsgericht Offenburg entschied gegen den Kläger. Die
Fehlende Sektgläser ebenfalls kein Mangel
Das Fehlen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2012
Quelle: Amtsgericht Offenburg, ra-online (zt/NJW-RR 1996, 117/rb)
Jahrgang: 1996, Seite: 117 NJW-RR 1996, 117 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 1996, Seite: 91 RRa 1996, 91
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Dokument-Nr. 14442
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