Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2016
- 222 C 359/15 -
Unzulässige Kündigung bei Stromentnahme des Mieters aus frei zugänglicher Steckdose im Keller zum Betrieb einer Lampe oder eines Staubsaugers
Geringfügiger Stromdiebstahl rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung keine Kündigung
Nutzt ein Wohnungsmieter eine frei zugängliche Steckdose im Keller, um eine Lampe oder einen Staubsauger zu betreiben, rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags wegen illegaler Stromentnahme. Ohnehin ist eine Kündigung wegen eines geringfügigen Stromdiebstahls ohne vorherige Abmahnung unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungsmieter nutzte eine im
Nutzung einer frei zugänglichen Steckdose kein Kündigungsgrund
Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Sie habe das Mietverhältnis nicht kündigen dürfen, da der Mieter keine Pflichtverletzung begangen habe. Der Mieter habe davon ausgehen dürfen, dass er die frei zugängliche Mehrfachsteckdose im
Geringfügiger Stromdiebstahl setzt vorherige Abmahnung voraus
Selbst wenn der Mieter illegal Strom entnommen hätte, so das Amtsgericht, würde eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2017
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 605 WuM 2017, 605
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25292
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25292
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.