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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.11.2013
- 32 C 1488/13 (41) -
Flugverspätung aufgrund Ausfalls eines Co-Piloten wegen Schneechaos begründet Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechteverordnung
Wetterbedingter Personalausfall stellt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Verspätet sich ein Flug, weil der Co-Pilot aufgrund eines Schneechaos nicht rechtzeitig das Flugzeug erreicht, so ist darin regelmäßig kein außergewöhnlicher Umstand zu sehen. Denn von einer Fluggesellschaft könne regelmäßig verlangt werden im Falle von zu erwartenden witterungsbedingten Personalausfällen eine Ersatzcrew vorzuhalten. Es besteht daher ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verspätete sich der Abflug eines Flugzeugs. Hintergrund dessen war, dass der
Anspruch auf Ausgleichszahlung bestand
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Fluggastes. Ihm habe ein Anspruch auf eine
Fehlender Vortrag zur möglichen Reaktion auf Schneechaos
Nach Auffassung des Amtsgericht habe die Fluggesellschaft nicht hinreichend vorgetragen, ob und welche Möglichkeiten zur adäquaten Reaktion auf das Schneechaos bestand und welche Möglichkeiten in Betracht kamen, sich vorab auf die Wetterverhältnisse einzustellen.
Vorhalt einer Ersatzcrew war erforderlich
Die Fluggesellschaft hätte in dieser Situation eine Ersatzcrew vorhalten müssen, so das Amtsgericht weiter, um auf den witterungsbedingten Personalausfall reagieren zu können. Eine solche Maßnahme wäre zumutbar gewesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2014
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2014, 184/rb)
- BGH zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Flug-Annullierung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.03.2010
[Aktenzeichen: Xa ZR 96/09]) - Fluggäste haben bei Flugannullierung wegen fehlender Enteisungsmittel Anspruch auf Entschädigung
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 19.11.2013
[Aktenzeichen: 2 U 3/13])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 184 RRa 2014, 184
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Dokument-Nr. 18701
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