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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schnee“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 08.08.2018
- 154 C 20100/17 -

Unterlassene Streukontrolle: Verkehrs­sicherungs­pflichtigen trifft bei Unfall wegen Glatteis volle Haftung

Gewerblich ausgeübte Winterdienste unterliegen im Vergleich zu privaten Anliegern erhöhten Sorgfaltspflichten

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine unterlassene Streukontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte die volle Haftung des Verkehrs­sicherungs­pflichtigen begründen kann.

Die 54-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls fuhr damals gegen 8 Uhr mit ihrem Fahrrad zum Einkaufen zu einem Supermarkt und stürzte unmittelbar vor dessen Radstellplatz. Die Mindesttagestemperatur betrug in München 0,4 Grad Celsius. Die Klägerin erlitt eine Fraktur des rechten Mittelfingers mit Kapselanriss. Nach sechswöchiger Ruhigstellung wurden 50 ergotherapeutische Behandlungen verordnet. Die Funktionsfähigkeit des Mittelfingers blieb dennoch um 3/10 beeinträchtigt, die der beiden Nachbarfinger um jeweils 1/10. Die Klägerin hat noch Schwierigkeiten beim Öffnen von Flaschen oder beim Händedruck und kann die fragliche Hand noch nicht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 05.09.2019
- 74 C 1611 / 18 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Nutzung eines erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weges bei Glatteis

Parkplätze benötigen nur sicheren Zugang zu abgestellten Fahrzeugen und müssen nicht komplett geräumt werden

Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern läuft auch Gefahr, kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen zu bekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Postzustellerin. Sie fuhr im Januar 2017 auf den Parkplatz des Beklagten in Bobingen mit ihrem eBike, um Post auszuliefern. An dem Tag herrschten winterliche Wetterverhältnisse und der Parkplatz war erkennbar glatt und nicht geräumt. Die Klägerin kam auf dem Parkplatz zu Sturz und verletzte sich am Steißbein, am Becken und am Knie. Außerdem... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.04.2017
- VII ZR 194/13 -

BGH: Auftraggeber nicht zur Zahlung einer Entschädigung bei Baustopp aufgrund außergewöhnlicher Witterungs­verhältnisse verpflichtet

Verhinderung von Frost, Eis und Schnee tatsächlich bzw. wirtschaftlich unmöglich

Kommt es aufgrund von außergewöhnlichen Witterungs­verhältnissen zu einem Baustopp, so ist der Auftraggeber nicht gemäß § 642 BGB zu einer Ent­schädigungs­zahlung an die Baufirma verpflichtet. Denn die Einwirkung von Frost, Eis und Schnee auf die Baustelle kann der Auftraggeber tatsächlich bzw. mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln nicht verhindern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar und Februar 2010 mussten die Arbeiten zur Errichtung einer Autobahnbrücke in Brandenburg aufgrund einer außergewöhnlich langen Periode mit Frost, Eis und Schnee unterbrochen werden. Die Baufirma verlangte aufgrund der Unterbrechung eine Entschädigung von der Auftraggeberin in Höhe von ca. 95.400 EUR. Da sich die Auftraggeberin weigerte... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 20.07.2017
- 213 C 7060/17 -

Gelegentliches Ablegen von ein bis zwei Schaufeln Schnee auf dem Grundstück des Nachbarn stellt keine gravierende Beeinträchtigung des Grundstücks­eigentums dar

Grundstücke sind im Winter aufgrund der natürlichen Witterung ohnehin schneebedeckt

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum auch eine Beeinträchtigung desselben darstellt. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt nicht darunter.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer und Bewohner eines Hauses in München. Der Beklagte ist Eigentümer des Nachbargrundstücks. Beide Grundstücke sind im Bereich der Garagen des Beklagten durch einen Maschendrahtzaun voneinander getrennt. Auf der Seite des Klägers befindet sich dort Rasen. Mit Schreiben seines Rechtsanwalts vom 11. Januar 2011, 25. Januar 2015... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.07.2017
- 28 O 456/16 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Hubschrauber-Unglück vor dem Berliner Olympiastadion

Keine Amtspflichtverletzungen des Piloten erkennbar

Eine Bundespolizeibeamtin hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro, nach dem sie im Rahmen einer Großübung des Bundespolizei im Bereich des Berliner Olympiastadions durch den Absturz eines Hubschraubers schwer verletzt worden war. Dies hat das Landgericht Berlin nunmehr bekanntgegeben.

Im hier vorliegenden Fall veranstaltete die Bundespolizei am 21. März 2013 im Bereich des Berliner Olympiastadions eine Übung, bei der Einsatzkräfte in drei Hubschraubern auf das Maifeld des Stadions eingeflogen werden sollten. An jenem Vormittag herrschte winterliches Wetter und am vorgesehenen Landeort befand sich Schnee. Die Hubschrauber sollten nebeneinander landen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 13.04.2016
- 171 C 15877/15 -

Grundstückskauf: Kein Anspruch auf Schadensersatz für Hundehaufen unterm Schnee

Neuer Eigentümer hätte ehemaligem Grundstücksbesitzer Nachfrist zur Entfernung der Hundehaufen setzen müssen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Schadensersatz wegen Beseitigung von Hundekot auf einem Grundstück in der Regel erst verlangt werden kann, wenn der Hundebesitzer zuvor zur Beseitigung des Kots aufgefordert worden ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens kaufte mit notariellem Vertrag vom 12. November 2014 eine Eigentumswohnung mit Gartenanteil zur Sondernutzung in München. Gemäß Ziffer 5.2 des Vertrags wurde das Objekt "wie genau besichtigt" verkauft. Der beklagte Verkäufer war Halter eines Hundes und gestattete diesem Hund zumindest gelegentlich auch die Verrichtung des großen Geschäfts... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2015
- I-1 U 87/14 -

Kein Schadens­ersatz­anspruch des Helfers aufgrund Sturzes beim heimlichen Anschieben eines im Schnee steckengebliebenen Autos

Keine Haftung des Fahrzeughalters sowie Fahrers des Autos

Hilft ein Verkehrsteilnehmer einem anderen Autofahrer dabei, seinen im Schnee steckengebliebenen Wagen frei zu bekommen, steht ihm dann kein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Sturzes beim Anschieben zu, wenn er dem Autofahrer heimlich geholfen hat. In diesem Fall haftet weder der Fahrzeughalter noch der Fahrer des steckengebliebenen Autos auf Schadensersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste ein Autofahrer an einer Kreuzung sein Fahrzeug abbremsen, weil von rechts ein anderes Fahrzeug kam. Dabei blieb der Wagen jedoch im Schnee stecken. Trotz mehrfacher Versuche kam der Autofahrer nicht wieder frei. Dem Fahrer des von rechts kommenden Fahrzeugs dauerten die Befreiungsversuche offenbar zu lang. Er beabsichtigte in die vom steckengebliebenen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.05.2015
- 7 ABR 26/13 -

BAG: Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Übernachtungskosten eines Betriebs­ratsmit­glieds im Rahmen einer Schulung aufgrund schlechter Witterungs­verhält­nisse

Winterliche Witterungs­verhält­nisse führten zu verlängerter Fahrtzeit und erhöhtem Unfallrisiko

Nimmt ein Betriebs­ratsmit­glied an einer Schulung teil, so ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet die Übernachtungskosten zu tragen, wenn die Übernachtung erforderlich war. Davon ist zum Beispiel dann auszugehen, wenn sich aufgrund winterlicher Witterungs­verhält­nisse die Fahrtzeit zum bzw. vom Schulungsort verlängert und das Unfallrisiko erhöht. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Betriebsratsmitglied buchte für sich anlässlich einer Schulung im Dezember 2010 ein Einzelzimmer mit Vollpension. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. 314 Euro verlangte das Betriebsratsmitglied von seiner Arbeitgeberin ersetzt. Diese weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass eine Übernachtung angesichts der Entfernung... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.08.2014
- L 3 U 50/12 -

Winterliche Straßenverhältnisse: Unfall auf einem witterungsbedingt gewählten längeren Arbeitsweg ist als Wegeunfall anzuerkennen

Vermeidung des üblichen kürzeren Arbeitsweges wegen einer gefährlichen Wetterlage stellt situations­angemessenes Verhalten dar

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass es ein situations­angemessenes Verhalten ist, wenn bei winterlichen Straßen­verhält­nissen am Vorabend zur Fahrt zur Arbeit nicht zunächst der Heimweg erfolgt, sondern der Weg zur Arbeit von einem dritten Ort aus angetreten wird - auch, wenn dieser Weg im Verhältnis zum gewöhnlichen Weg von der eigenen Wohnung aus erheblich länger ist.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der normale Weg der Klägerin von ihrer Wohnung zur Arbeitsstelle betrug 26 Kilometer. Am Unfalltag fuhr sie jedoch nicht von ihrer Wohnung aus zur Arbeit, sondern trat die Fahrt von der Wohnung ihres Freundes aus an, wo sie zuvor übernachtet hatte. Diese Wegstrecke betrug zwischen 86 und 101 Kilometer (je nach Route). Bei winterglatter Straße... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.09.2014
- 1 RBs 125/14 -

Geschwindigkeits­begrenzung mit Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch ohne Schnee

Kraftfahrer müssen die Geschwindigkeit begrenzende Anordnung auch bei trockener Fahrbahn beachten

Das Zusatzschild "Schneeflocke" zu einer Geschwindigkeits­begrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßen­ver­hältnissen keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des Amtsgerichts Siegen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 1991 geborene Betroffene aus Rennerod befuhr im Januar 2014 mit seinem Pkw Seat in Burbach die B 54, von der BAB 45 kommend. Am Tattage begrenzte ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Unter diesem Verkehrszeichen war - ohne weitere Zusätze - das Zusatzschild "Schneeflocke"... Lesen Sie mehr




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