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Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 15.05.2014
- 50 F 366/13 GÜ -
Vertrag Geld "gegen Vollzug der Ehe" nichtig: Vereinbarung zur Zahlung einer Brautgabe - Morgengabe - im Falle der Scheidung und des Vollzugs der Ehe unwirksam
Verstoß gegen Freiheit der Eheschließung und -scheidung begründet Sittenwidrigkeit der Vereinbarung
Vereinbart ein Ehepaar zum Zeitpunkt der Heirat, dass im Falle der Scheidung der Ehe eine Brautgabe zu zahlen ist, so ist dies unwirksam, wenn Voraussetzung der Zahlung der Vollzug der Ehe ist. Der darin liegende Verstoß gegen die Freiheit der Eheschließung und -scheidung begründet die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung. Dies hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zusammenhang mit der
Kein Anspruch auf Brautgabe wegen Verstoßes gegen die Eheschließungsfreiheit
Das Amtsgericht Darmstadt entschied gegen die Ehefrau. Dieser habe kein Anspruch auf Zahlung der
Freiheit der Ehescheidung wird verletzt
Zudem habe die Vereinbarung nach Ansicht des Amtsgerichts der Freiheit zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2014
Quelle: Amtsgericht Darmstadt, ra-online (vt/rb)
- Aus dem Iran stammender Ehemann schuldet seiner Ehefrau nach Scheidung Goldmünzen als Morgengabe
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 04.07.2012
[Aktenzeichen: 8 UF 37/12]) - "Morgengabe" nach islamisch-religiösem Ritus in Deutschland als Schenkungsversprechen wirksam
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2008
[Aktenzeichen: I-5 U 88/08])
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Dokument-Nr. 18662
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