wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eheschließungsfreiheit (Art. 6 Abs. 1 GG)“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 15.05.2014
- 50 F 366/13 GÜ -

Vertrag Geld "gegen Vollzug der Ehe" nichtig: Vereinbarung zur Zahlung einer Brautgabe - Morgengabe - im Falle der Scheidung und des Vollzugs der Ehe unwirksam

Verstoß gegen Freiheit der Eheschließung und -scheidung begründet Sittenwidrigkeit der Vereinbarung

Vereinbart ein Ehepaar zum Zeitpunkt der Heirat, dass im Falle der Scheidung der Ehe eine Brautgabe zu zahlen ist, so ist dies unwirksam, wenn Voraussetzung der Zahlung der Vollzug der Ehe ist. Der darin liegende Verstoß gegen die Freiheit der Eheschließung und -scheidung begründet die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung. Dies hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zusammenhang mit der Eheschließung eines Paares in Iran wurde vereinbart, dass im Falle einer Scheidung die Ehefrau als Brautgabe 100.262 Rial, einen Koran, 100.000.000 Rial als Brautgeld, zwei Anteile an einem Haus, 650 Azadi Goldmünzen sowie 100 Meshgal Gold erhalten sollte. Als weitere Voraussetzung wurde der Vollzug der Ehe vereinbart. Nachdem sich die Eheleute in Deutschland scheiden ließen, beanspruchte die Ehefrau das Gold und die Goldmünzen. Da sich der Ehemann weigerte diese herauszugeben, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Darmstadt entschied gegen die... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.12.1992
- 40 UR III E 166/92 -

Gleich­geschlecht­liche Paare dürfen heiraten

Verbot der Eheschließung verstößt gegen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheitssatz und Recht auf Ehe­schließungs­freiheit

Ein Verbot der Eheschließung zwischen zwei gleich­geschlecht­lichen Personen verstößt gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 3 GG) und die Ehe­schließungs­freiheit (Art. 6 Abs. 1 GG). Die Gleich­geschlecht­lichkeit von Personen steht einer Heirat daher nicht entgegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a. M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall lehnte ein Standesamt im August 1992 die Eheschließung zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen ab. Da sich das heiratswillige Paar mit der Ablehnung nicht abfand, landete der Fall schließlich vor Gericht.Das Amtsgerichts Frankfurt a. M. entschied zu Gunsten des heiratswilligen Paars. Diesem habe ein Recht auf Eheschließung... Lesen Sie mehr




Werbung