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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 06.10.2022
- 202 C 105/22 -
Kein eigenmächtiger Austausch der analogen mit digitaler Klingelanlage
Mieter kann Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, eigenmächtig eine analoge Klingelanlage durch eine digitale Anlage auszutauschen. Dem Mieter steht insofern ein Anspruch auf Wiederherstellung einer vollständigen und funktionstüchtigen Klingelanlage zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 ließ ein Vermieter die analoge
Anspruch auf Wiederherstellung einer vollständigen und funktionstüchtigen Klingelanlage
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe nach dem Mietvertrag in Verbindung mit § 535 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Wiederherstellung einer vollständigen und funktionstüchtigen
Kein Vorliegen einer Modernisierungsmaßnahme
Nach Auffassung des Amtsgerichts liege im Einbau der digitalen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2023
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2022, 1214/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 1214 GE 2022, 1214
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Dokument-Nr. 32512
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