Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2015, 495
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2015, Seite: 495
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2015, 495:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.03.2015
- VI ZR 265/14 -
BGH: Keine Gefährdungshaftung bei Beschädigung eines Traktors während landwirtschaftlicher Arbeit durch verlorenes Metallteil eines anderen Traktors
Wird ein Traktor aufgrund eines verlorenen Metallteils eines anderen Traktors während landwirtschaftlicher Arbeiten beschädigt, so haftet der Halter des anderen Traktors nicht nach § 7 StVG. Denn die Gefährdungshaftung entfällt, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des schädigenden Fahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird. In diesem Fall ist der Schaden nicht bei dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2015, 495 wird teils auch als „zfs 15, 495“, „zfs 2015, S. 495“ oder „zfs 15, S. 495“ zitiert.