Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: zfs 2011, 234
Zeitschrift für Schadenrecht (zfs),
Jahrgang: 2011, Seite: 234
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
zfs 2011, 234:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom18.11.2010
- BVerwG 3 C 42.09 -
BVerwG: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässig
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle zfs 2011, 234 wird teils auch als „zfs 11, 234“, „zfs 2011, S. 234“ oder „zfs 11, S. 234“ zitiert.