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Samstag, 14. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnwert“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2018
- S 14 P 2053/18 -

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen besteht auch für Personen in betreuten Wohneinrichtungen und Alten- oder Behinderten­wohn­heimen

Zusätzlich angebotene Betreuungsleistungen eines Pflegedienstes machen Mietwohnung in einer Seniorenwohnanlage nicht zu Pflegeheim

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Bezuschussung von wohn­umfeld­verbessernden Maßnahmen in Mietwohnungen auch dann nicht ausgeschlossen ist, wenn es sich um betreute Wohneinrichtungen, bzw. Wohnungen in Alten- oder Behinderten­wohn­heimen handelt, in denen der Betroffene ein Mindestmaß an Selbständigkeit genießt und die keine Pflegeheime i.S.d. SGB XI sind, soweit die Bereitstellung der Wohnung in diesen Wohneinrichtungen nicht zur sozialrechtlichen Leistungserbringung gehört.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist bei der Beklagten pflegeversichert. Sie bewohnt eine Mietwohnung in einer Seniorenwohnanlage, welche von der AWO betrieben wird. Neben dem monatlichen Mietzins hat sie eine Betreuungspauschale in Höhe von etwa 120 Euro zu bezahlen. Nach dem Betreuungsvertrag stellt die AWO hierfür als Gegenleistung gewisse soziale Dienste und Hilfen bei der Organisation von pflegerischen Hilfen zur Verfügung. Nur gegen Zusatzleistungen besteht auch die Möglichkeit (unter anderem) grundpflegerische Hilfen in Anspruch zu nehmen.Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Gewährung eines Zuschusses für... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 25.09.2015
- 65 S 193/15 -

Anbau eines Zweitbalkons stellt aufgrund damit verbundener erheblicher Nachteile keine duldungspflichtige Modernisierungs­maßnahme dar

Keine Erhöhung des Gebrauchswerts oder Verbesserung der Wohnverhältnisse

Der Anbau eines Zweitbalkons stellt dann keine vom Mieter zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar, wenn der Zweitbalkon aufgrund seiner Lage wenig attraktiv ist und mit dem Anbau erhebliche Nachteile verbunden sind, wie etwa eine zusätzliche Verschattung oder ein Wegfall von Stau- bzw. Stellmöglichkeiten im Balkonzimmer. In diesem Fall wird weder der Gebrauchswert der Wohnung erhöht (§ 555 b Nr. 4 BGB) noch die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert (§ 555 b Nr. 5 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer 80 qm großen und im 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegene Wohnung den Anbau eines Zweitbalkons dulden. Während der bereits vorhandene Balkon zur Nordseite ausgerichtet war, sollte der größere Zweitbalkon zum Hinterhof und somit zur Südseite zeigen. Die Mieterin wollte den Anbau jedoch nicht hinnehmen. Sie hielt den... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 05.08.2015
- 67 S 76/15 -

Mieterhöhung: Graffitis begründen kein wohnwertminderndes Merkmal

Kein überwiegend schlechtes Erscheinungsbild

Im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete stellen Graffiti im Treppenhaus kein wohnwertminderndes Merkmal dar. Ein überwiegend schlechtes Erscheinungsbild ist damit nicht verbunden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte im Oktober 2013 der Vermieter einer Wohnung von seinen Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung im Sinne von § 558 BGB. Dies lehnten die Mieter jedoch unter anderem mit der Begründung ab, dass das Treppenhaus aufgrund der vorhandenen Graffitis als wohnwertmindernd zu berücksichtigen sei. Da der Vermieter dies anders sah, kam der Fall vor... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2015
- 65 S 175/15 -

Fehlen eines Balkons muss nicht zwingend als wohnwertmindernd bei einem Miet­erhöhungs­verlangen berücksichtigt werden

Keine Berücksichtigung bei rechtlicher oder baulicher Unmöglichkeit eines Balkonanbaus

Das Fehlen eines Balkons ist dann nicht im Rahmen eines Miet­erhöhungs­verlangens als wohnwertmindernd zu berücksichtigen, wenn ein Balkonanbau rechtlich oder baulich nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Mietvertragsparteien Streit darüber, ob der fehlende Balkon einer Wohnung im Rahmen des Mieterhöhungsverlangens als wohnwertmindernd zu berücksichtigen ist. Die Vermieterin verneinte dies mit Blick darauf, dass ein Balkonbau nicht möglich sei. Da die Mieter dies anders sahen, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.03.2015
- 11 K 829/14 E -

Aufwendungen für die Modernisierung eines Badezimmers können anteilig zu den Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers gehören

Modernisierungs­maß­nahmen müssen wesentlich sein und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für die Modernisierung des Badezimmers anteilig zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören, wenn sie wesentlich sind und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Eheleute. Der Kläger war im Streitjahr als selbständiger Steuerberater tätig. Für seine Steuerberatertätigkeit nutzte der Kläger ausschließlich ein häusliches Arbeitszimmer im gemeinsamen Einfamilienhaus der Eheleute. Auf das Arbeitszimmer entfielen rund 8 % der gesamten Wohnfläche. Im Streitjahr bauten die Kläger das Badezimmer in ihrem... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Mitte, Urteil vom 15.01.2015
- 21 C 43/14 -

Miet­erhöhungs­verlangen: Kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude sind nicht als Wohnwert mindernd zu berücksichtigen

Kein Vorliegen eines schlechten Instand­haltungs­zustands

Im Rahmen eines Miet­erhöhungs­verlangens mindern kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude nicht den Wohnwert. Denn insofern liegt kein schlechter Instand­haltungs­zustand vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter von seinen Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Dieser kamen die Mieter nur teilweise nach. Sie bemängelten einen schlechten Instandhaltungszustand des Gebäudes. So lagen Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen im und am Gebäude vor. Der Vermieter ließ dies nicht gelten und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2014
- XII ZB 367/12 -

Wohnwert eines Einfamilienhauses erhöht Leistungsfähigkeit des Unterhalts­pflichtigen

Höhe des Wohnwerts bemisst sich grundsätzlich nach der eingesparten Miete

Ist der einem Kind zum Unterhalt Verpflichtete Eigentümer eines Einfamilienhauses, so ist der Wohnwert des Hauses bei der Leistungsfähigkeit des Unterhalts­pflichtigen mit zu berücksichtigen. Die Höhe des Wohnwerts bemisst sich grundsätzlich nach der eingesparten Miete. In bestimmten Fällen muss sich der Unterhalts­pflichtige aber das anrechnen lassen, was er durch die Vermietung des Hauses an Einkünfte erzielen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit über die Zahlung von Kindesunterhalt. Der unterhaltspflichtige Vater war neben seiner Ex-Frau Eigentümer eines Einfamilienhauses. Nach der Trennung der Ehegatten, bewohnte der Ex-Mann weiter das Haus und bemühte sich dieses zu verkaufen. Die Ex-Frau verlangte von ihrem Ex-Mann die Zahlung von Kindesunterhalt. Sie war der Meinung, dass die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Waldbröl, Urteil vom 16.01.1981
- 3 C 788/80 -

Mangelnde Beheizbarkeit im Sommer kann zur Mietminderung berechtigen

Bei Außentemperaturen von um die 15° C Minderungsquote von 50 % angemessen

Die mangelnde Beheizbarkeit einer Mietwohnung kann im Sommer bei kalten Außentemperaturen zur einer Mietminderung berechtigen. Dies hat das Amtsgericht Waldbröl entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund der mangelnden Heizkraft der Heizungsanlage hat der Mieter einer Mietwohnung im Sommer seine Miete gemindert. Es herrschten Außentemperaturen von 13 bis 17,5° C.Das Amtsgericht Waldbröl entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe das Recht gehabt seine Miete zu mindern. Die Beheizbarkeit einer Mietwohnung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2012
- VIII ZR 110/11 -

BGH zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung

Bei möglicher Wohnwert­verbesserung durch Modernisierungen der Mietsache ist grundsätzlich auf gegenwärtigen Zustand der Wohnung abzustellen

Ein Mieter, der auf eigene Kosten eine bisherige Ofenheizung mit Zustimmung des Vermieters durch eine Gasetagenheizung ersetzt, kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht zwingend zu einer Mieterhöhung wegen Wohnwert­verbesserung herangezogen werden, wenn der Vermieter eine Gaszentralheizung einbaut. Bei einer möglichen Wohnwert­verbesserung durch eine Modernisierung der Mietsache ist grundsätzlich auf gegenwärtigen Zustand der Wohnung abzustellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall Fall begehrt die Vermieterin von den beklagten Mietern gemäß § 554 BGB* die Duldung des Anschlusses der Mietwohnung an die im Haus befindliche Gaszentralheizung. Die Wohnung der Beklagten verfügt über eine von der Vormieterin mit Zustimmung des früheren Vermieters und Rechtsvorgängers der Klägerin eingebaute Gasetagenheizung, für welche die Beklagten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 06.08.2001
- 32 C 520/00 -

Mäuseplage in der Stadtwohnung berechtigt zur Mietminderung um 100 Prozent

Befall durch eine erhebliche Anzahl an Mäusen reduziert den Wohnwert auf Null

Wer sich als Mieter einer Wohnung mit unliebsamen "Hausgenossen" herumärgert, der kann den Mietzins mindern. Bei der Berechnung des Minderungsanspruches muss jedoch berücksichtigt werden, welchen Umfang der Mäusebefall hat. In Stadtwohnungen muss sich der Mieter gegenüber Mäusen weniger tolerant zeigen als der Mieter einer Wohnung auf dem Lande, da Mäuse in der Stadt leichter vermieden werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel hervor.

Die Beklagten im vorliegenden Fall waren Mieter einer Stadtwohnung, für die sie einen monatlichen Mietzins in Höhe von 1.000 DM zahlten. Mitte Juni 2000 kündigten sie das Mietverhältnis zum 30. des Monats fristlos, da es ihnen aus gesundheitlichen Gründen infolge einer intensiven Mäuseplage unmöglich gewesen war, in der Wohnung länger zu leben. Mit der Kündigung stellten die Mieter... Lesen Sie mehr



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