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Dienstag, 10. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Strafzumessung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.05.2022
- 6 StR 169/22 -

Auf bloße Vermutungen zu Tatfolgen kann keine Strafverschärfung gestützt werden

Schutzzweck des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist abstrakte Gefährdung des Kindeswohls

Auf bloße Vermutungen zu Tatfolgen kann eine Strafverschärfung nicht gestützt werden. Der Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern soll vor der abstrakten Gefährdung des Kindeswohls schützen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2022 wurde ein Angeklagter vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dabei berücksichtigte das Gericht strafverschärfend, dass die Taten des Angeklagten zu späteren psychischen Beeinträchtigungen und damit verbundenen therapeutischen Hilfen bei den Opfern führen werden. Das Gericht stützte sich bei der Einschätzung auf seine langjährige Erfahrung. Gegen diese Beurteilung richtete sich die Revision des Angeklagten.Der Bundesgerichtshof entschied... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 09.11.2023
- III-3 ORs 60/23 -

Wahrscheinlicher Widerruf der ärztlichen Approbation ist bei Strafzumessung zu berücksichtigen

Bei fehlender Erörterung ist Entscheidung über Strafhöhe angreifbar

Ist der Widerruf der ärztlichen Approbation wahrscheinlich, so muss dies im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden. Wird dieser Umstand nicht erörtert, ist die Entscheidung über die Strafhöhe angreifbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Arzt aufgrund des Todes eines Patienten infolge eines Behandlungsfehlers vom Amtsgericht Gütersloh wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Landgericht Bielefeld bestätigte diese Entscheidung. Nunmehr hatte das Oberlandesgericht Hamm über den Fall zu entscheiden. Dabei ging es unter anderem... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.11.2022
- 4 StR 149/22 -

BGH zu Rechtsbeugung durch Richterin

Strafzumessung rechtsfehlerhaft - BGH hebt Urteil wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch auf

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Angeklagten deren Verurteilung unter anderem wegen Rechtsbeugung bestätigt, jedoch die gegen sie verhängte Strafe aufgehoben. Das Landgericht hat die Angeklagte insbesondere wegen Rechtsbeugung in zehn Fällen zu einer Gesamt­freiheits­strafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen setzte die als Richterin tätige Angeklagte unter Verfälschung des Hauptverhandlungsprotokolls eine erstinstanzliche Strafsache fort, obwohl sie den dort Angeklagten in dessen Abwesenheit bereits verurteilt hatte. Dies tat sie, um zu verschleiern, das schriftliche Urteil entgegen § 275 Abs. 1 StPO nicht rechtzeitig zu den Akten gebracht zu haben. In anderen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.03.2022
- III-4 RVs 13/22 -

Autofahrer schrieb Textnachrichten am Handy und überfuhr eine Mutter - Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

Oberlandesgericht (OLG) Hamm verwirft Revision des Angeklagten

Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Paderborn verworfen.

Das Amtsgericht Paderborn hatte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Paderborn die Freiheitsstrafe auf ein Jahr und neun Monate herabgesetzt, die Vollstreckung der Strafe jedoch nicht wie vom Angeklagten erstrebt zur Bewährung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 25.01.2022
- 2 Cs 4106 Js 15848/21 -

Strafbarer Gebrauch gefälschter Impfpässe: Straferhöhung zwecks abschreckender Wirkung

Generalpräventive Gesichtspunkte dürfen bei Strafzumessung berücksichtigt werden

Bei der Verurteilung wegen des strafbaren Gebrauchs von gefälschten Impfpässen, können ausnahmsweise der generalpräventive Gesichtspunkt der Abschreckung bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Daher ist eine Straferhöhung zwecks Abschreckung zulässig. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Landstuhl Anfang des Jahres 2022 unter anderem darüber zu entscheiden, ob bei einer Verurteilung wegen des Gebrauchs gefälschter Impfpässe zwecks Abschreckung die Strafe erhöht werden dürfe. Der Angeklagte hatte einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke vorgelegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.10.2020
- 4 RVs 108/20 -

Keine Strafverschärfung wegen Straftat aus "nichtigem Anlass"

Fehlen verständlicher Motive darf nicht strafverschärfend berücksichtigt werden

Das Fehlen verständlicher Motive für eine Straftat darf nicht strafverschärfend berücksichtigt werden. Daher ist die Formulierung im Rahmen der Strafzumessung, der Angeklagte habe aus "nichtigem Anlass" gehandelt, bedenklich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Paderborn in einem Strafurteil aus dem Jahr 2020 im Rahmen der Strafzumessung offenbar strafverschärfend berücksichtigt, dass der Angeklagte aus "nichtigem Anlass" gehandelt hatte. Das Oberlandesgericht Hamm musste im Rahmen der Revision des Angeklagten über die Zulässigkeit der Formulierung entscheiden.Das... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2017
- 1 Ss 174/17 -

Auswirkung einer Geldstrafe auf berufliche Zukunft eines Medizinstudenten muss berücksichtigt werden

Fehlende Berücksichtigung in Strafzumessung begründet Aufhebung des Strafurteils

Bei der Verhängung einer Geldstrafe muss der Tatrichter im Rahmen der Strafzumessung unter anderem die Auswirkungen der Strafe auf die berufliche Zukunft eines Medizinstudenten berücksichtigen. Tut er dies nicht, führt dies zur Aufhebung des Strafurteils und zur Neuverhandlung des Falls. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Februar 2017 eine im 7. Semester befindliche Medizinstudentin vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 35 EUR verurteilt. Der Verurteilung lagen zwei Betrugsfälle zugrunde. Die Medizinstudentin legte gegen die Verurteilung Revision ein. Sie begründete dies unter anderem damit, dass das Gericht nicht die negativen Auswirkungen... Lesen Sie mehr