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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonderkündigungsrecht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2017
- I-20 U 77/17 -
Sonderkündigung eines Telekommunikationsvertrags: Dreimonatige Kündigungsfrist wegen Umzugs beginnt mit Umzugstermin
Keine Anknüpfung der Kündigungsfrist an nur beabsichtigten Umzug
Die dreimonatige Frist zur Sonderkündigung wegen eines Umzugs nach § 43 Abs. 8 Satz 3 TKG beginnt mit dem tatsächlichen Umzug. Die Kündigungsfrist knüpft dagegen nicht an nur einen beabsichtigten Umzug an. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein Verbraucherschutzverein gegen ein Telekommunikationsunternehmen eine Unterlassungsklage. Hintergrund dessen war ein Hinweis des Unternehmens auf seiner Internetpräsenz, wonach bei einem Umzug unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Frist von drei Monaten ab Umzugstermin der Vertrag vorzeitig gekündigt werden konnte. Der Verein hielt dies für unzulässig. Seiner Meinung nach, reiche es für eine die Dreimonatsfrist auslösende Kündigung des Verbrauchers aus, wenn der künftige Umzug feststünde.Das Landgericht Düsseldorf wies die Unterlassungsklage ab. Seiner Ansicht nach führe... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019
- 6 AZR 329/18 -
Kündigung aufgrund unternehmerischer Entscheidungen: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Beschäftigungsgarantie
Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten kann durch Organisationsänderung entfallen
Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31. Dezember 2017: § 81 Abs. 4 SGB IX aF) von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen. Dies gibt schwerbehinderten Menschen jedoch keine Beschäftigungsgarantie. Der Arbeitgeber kann eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lässt. Dessen besonderer Beschäftigungsanspruch ist dann erst bei der Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der schwerbehinderte Kläger des zugrunde liegenden Falls war langjährig bei der insolventen Arbeitgeberin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterfiel einem tariflichen Sonderkündigungsschutz. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt im Rahmen des zunächst in Eigenverwaltung betriebenen Insolvenzverfahrens, nachdem sie mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.05.2017
- VIII ZR 199/16 -
BGH: Sonderkündigung des Mieters wegen angekündigter umfangreicher Modernisierungsarbeiten kann bei Vortäuschen der Modernisierungsarbeiten Schadensersatzanspruch begründen
Ausführung eines Teils der Arbeiten, Lagerung von Baumaterial auf Grundstück sowie Stopp der Arbeiten aufgrund Witterung und Personalengpässen spricht gegen Täuschung
Täuscht ein Vermieter vor, umfangreiche Modernisierungsarbeiten durchführen zu wollen, um den Mieter zur Ausübung seines Sonderkündigungsrechts zu bewegen, kann dem Mieter ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB zustehen, wenn er tatsächlich kündigt. Werden zwar nur ein Teil der Arbeiten ausgeführt, ist auf dem Grundstück aber Baumaterial gelagert und kam es aufgrund der Witterung und von Personalengpässen zu einem Baustopp, spricht dies gegen eine Täuschung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung erfuhren im Mai 2014, dass der Vermieter umfangreiche Modernisierungsarbeiten ausführen wolle und sich dadurch die Miete erhöhen würde. Die Mieter machten daraufhin von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und mieteten mit Hilfe eines beauftragten Maklers eine neue Wohnung an. Nach dem Auszug erfuhren die Mieter,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 11.07.2017
- 312 O 290/16 -
Hanseatische Krankenkasse wegen unzureichender Aufklärung über Zusatzbeitragserhöhung verurteilt
Schreiben an Krankenkassenmitglieder verschleiert höhere Zusatzbeiträge und Möglichkeit der Kündigung
Das Landgericht Hamburg hat die Hanseatische Krankenkasse dazu verurteilt, es künftig zu unterlassen, ihre Mitglieder in irreführender Weise über die Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und das dadurch eintretende Kündigungsrecht zu informieren.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zum Jahreswechsel 2015/2016 teilte die Hanseatische Krankenkasse ihren Versicherten mit, dass ihr Zusatzbeitrag "weiterhin unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt". Die Erhöhung des Beitragssatzes erwähnte die Kasse nicht, und das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht drehte die Hanseatische Krankenkasse zu ihrem Vorteil um:... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 12.01.2017
- 63 C 88/16 -
Kunde eines Kabelnetzes steht bei Umzug in einem nicht versorgten Gebiet Sonderkündigungsrecht zu
Vorlage einer Ummeldebescheinigung am alten Wohnsitz nicht erforderlich
Zieht der Kunde eines Kabelnetzanbieters in ein Gebiet um, in dem der Anbieter nicht tätig ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dessen Wirksamkeit hängt nicht davon ab, dass zum Umzugszeitpunkt eine Ummeldebescheinigung am alten Wohnsitz vorliegt. Vielmehr kann der Nachweis des Umzugs später durch Vorlage einer Anmeldebestätigung am neuen Wohnsitz geschehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte die Kundin einer Kabelnetzbetreiberin ihren Vertrag zum Juni 2015, da sie zu diesem Zeitpunkt in ein nicht von der Betreiberin versorgtes Gebiet ziehen wollte. Zum Nachweis übersandte die Kundin die Kopie des Auflösungsvertrags mit ihrem Arbeitgeber. Zudem schickte sie der Kabelnetzanbieterin Anfang Juni 2015 sämtliche Ausstattung zurück. Die... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2015
- 6 AZR 709/14 -
Vergleich sieht Recht zum vorzeitigen Ausscheiden vor: Ausübung des Rechts bedarf der Schriftform
Übermittlung per Telefax genügt nicht Schriftformerfordernis des § 623 BGB
Sieht ein Vergleich vor, dass ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden kann, bedarf eine darauf gerichtete Erklärung des Arbeitnehmers der Schriftform gemäß § 623 BGB. Eine Übermittlung per Telefax genügt nicht. Die Erklärung zum vorzeitigen Ausscheiden stellt eine Kündigung dar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens schlossen die Parteien im Oktober 2013 einen Vergleich. Danach sollte das Arbeitsverhältnis spätestens zum Februar 2014 enden. Der gekündigten Arbeitnehmerin stand aber das Recht zu, vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. In diesem Fall verpflichtete sich die Arbeitgeberin zur Zahlung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.11.2014
- XI ZR 169/13 und XI ZR 480/13 -
Lehman-Anleger haben Anspruch auf Schadensersatz
Beratende Bank muss bei "Garantie-Zertifikaten" über Sonderkündigungsrecht der Emittentin und möglichen Totalverlust des Kapitals ungefragt aufklären
Der Bundesgerichtshof hatte sich in zwei weiteren Verfahren mit der Frage zu beschäftigen, ob eine beratende Bank im Zusammenhang mit der Empfehlung von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (Emittentin) der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. (Garantin) zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. Im Mittelpunkt der Entscheidungen stand die Frage, ob eine beratende Bank beim Vertrieb von "Garantiezertifikaten" über Sonderkündigungsrechte der Emittentin ungefragt aufzuklären hat. Der Bundesgerichtshof hat eine solche Aufklärungspflicht bejaht.
Im Verfahren XI ZR 480/13 erwarb der Kläger im November 2007 auf Empfehlung eines Mitarbeiters der beklagten Bank 40 Stück des "Lehman Brothers Garantiezertifikats auf fünf Bankentitel" zum Nennwert von 39.328 Euro. Im Mai 2008 erwarb er auf Empfehlung desselben Mitarbeiters weitere 100 Stück Lehman-Zertifikate "LB 6 Jahres CatchUp Note auf sechs DAX-Werte" zum Nennwert von 100.000 Euro.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012
- 3 U 100/09 -
Bei fehlender dauerhafter Erkrankung begründet die sommerliche Aufheizung der Gewerbemieträume kein Sonderkündigungsrecht
Keine Gesundheitsgefahr bei vorübergehendem Unbehagen durch Hitzebelastung
Geht von einer Hitzebelastung in Gewerbemieträumen eine Gesundheitsgefahr aus, so kann dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen (§§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 1 BGB). Eine Gesundheitsgefahr liegt aber nicht bereits bei einem vorübergehenden Unbehagen vor. Vielmehr muss aufgrund der Hitzebelastung eine konkrete, dauerhafte Erkrankung drohen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2006 kündigte der Mieter von Gewerberaum das Mietverhältnis fristlos. Zur Begründung führte er an, dass die Temperaturen in den Büroräumen seit Mai 2006 durchschnittlich 30°C und mehr betrugen. Aufgrund dieser Hitzebelastung sei eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten gewesen. Da die Vermieterin die Kündigung nicht akzeptierte,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2013
- VIII ZR 280/12 -
Vermieter darf Mieterhöhung auch später geltend machen als in § 558 b BGB bestimmt
BGH zu den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558 b BGB bestimmten Zeitpunkt begehrten Mieterhöhung auf das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 561 Abs. 1 BGB
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558 b BGB* bestimmten Zeitpunkt begehrten Mieterhöhung auf das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 561 Abs. 1 BGB** zu befassen und entschied, dass der Vermieter nicht gehindert ist, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt als dem sich aus § 558 a BGB ergebenden Zeitpunkt geltend zu machen. Die Rechte des Mieters im Hinblick auf das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB, werden hierdurch nicht unzulässig beschnitten.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Streitfalls sind Mieter einer Wohnung in Berlin. Mit Schreiben vom 7. Januar 2011 wurden sie seitens des Vermieters aufgefordert, mit Wirkung zum 1. August 2011 der Erhöhung der bisherigen Nettokaltmiete um 272,78 Euro zuzustimmen. Die Beklagten stimmten nicht zu.Mit der Klage nimmt der Vermieter die Beklagten auf Zustimmung zu... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.07.2013
- VIII ZR 162/09 -
BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in Sonderkundenverträgen
Gaspreisänderungsklauselen müssen Anforderungen der EU-Richtlinien an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügen
Der Bundesgerichtshof hatte sich unter anderem mit der Frage zu befassen, ob eine in Sonderkundenverträgen eines Gasversorgungsunternehmens enthaltene Preisänderungsklausel, die sich auf eine Inbezugnahme von § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV* beschränkt, wirksam ist. Dabei hat der Bundesgerichtshof ein auf Vorlage ergangenes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union umgesetzt.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., verlangt von der Beklagten, einem Gasversorgungsunternehmen, die Rückzahlung von Gaspreisentgelten, die in der Zeit vom Januar 2003 bis Oktober 2005 auf Gaspreiserhöhungen gezahlt worden sind. Dazu sind ihm die Rechte von 25 Kunden in den Gasvertriebsregionen "Ost-Südwestfalen"... Lesen Sie mehr