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Dienstag, 30. Mai 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schulträger“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 04.05.2020
- 4 B 464/20 HGW -

VG Greifswald lehnt Eilantrag von Neustrelitzer Schülerin als unzulässig ab

Recht auf Öffnung der gesamten Stufe obliegt allein dem jeweiligen Schulträger

Das VG Greifswald hat entschieden, dass ein Eilantrag einer Schülerin in Mecklenburg-Vorpommern, mit dem der von ihr besuchten Schule ab dem 04.05.2020 die Unterrichtung der 6. Jahrgangsstufe gestattet werden sollte, mangels Antragsbefugnis unzulässig ist.

In dem hier vorliegenden Fall ist die Antragstellerin Schülerin der Jahrgangsstufe 6 einer Schule in freier Trägerschaft in Neustrelitz. Sie wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass der von ihr besuchten Schule ab dem 04.05.2020 ermöglicht wird, der 6. Jahrgangsstufe ein Angebot in der Schule zu geben.Das Verwaltungsgericht Greifswald hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag als unzulässig angesehen, weil der Antragstellerin die notwendige Antragsbefugnis fehle. Die Antragstellerin könne nur eigene Rechte geltend machen. Da sie die Wiederaufnahme der Beschulung in der Schule für die gesamte 6. Jahrgangsstufe begehrt habe, mache... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2019
- 12 K 6942/17 -

Land muss Kosten für Einbau eines Aufzugs für einen gehbehinderten Lehrer in Schulgebäude tragen

Schulträger trifft keine Pflicht zur Errichtung von Sonderausstattungen für individuelle Hilfsbedürftigkeit einzelner Lehrer

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Land Baden-Württemberg die Kosten für den Einbau eines Personenaufzugs für einen gehbehinderten Lehrer in einem Schulgebäude erstatten muss.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Trägerin der Schule. Dort ist ein schwerbehinderter Beamter des beklagten Landes als Lehrer tätig, der wegen einer Erkrankung die Treppen im Schulgebäude nicht mehr benutzen kann. Aus diesem Grund ließ die Klägerin einen Aufzug einbauen. An den Kosten des Einbaus beteiligten sich vor Klageerhebung der Kommunalverband Jugend und Soziales... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 29.10.2015
- 5 K 2394/14 -

Schulträger muss Schülern grafikfähigen Schultaschenrechner kostenlos zur Verfügung stellen

Lehrmittelfreiheit umfasst Anschaffung eines für den Unterricht erforderlichen Taschenrechners

Ein für den Unterricht erforderlicher grafikfähiger Taschenrechner gehört zu den Lernmitteln, die nach den Vorschriften der Sächsischen Verfassung vom Träger öffentlicher Schulen für alle Schüler unentgeltlich bereitgestellt werden muss. Dies hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden.

Im vorliegenden Fall war der Vater eines Achtklässlers mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. Er vertrat die Meinung, dass die Lernmittelfreiheit im Freistaat Sachsen auch die Anschaffung eines grafikfähigen Taschenrechners umfasst. Die Große Kreisstadt Radebeul als Schulträger war allerdings nicht bereit, dieses Gerät dem Sohn des Klägers unentgeltlich zur Verfügung... Lesen Sie mehr

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 02.12.2014
- 2 A 281/13 -

Eltern haben keinen Anspruch auf Erstattung von Auslagen für die Anschaffung von Taschenrechnern für den Schulunterricht ihrer Kinder

Gesetzliche Anspruchsgrundlage für Erstattung von Auslagen durch Schulträger nicht vorgesehen

Eltern, die über die Schule ihrer Kinder Taschenrechner für den Unterricht bestellen und bezahlen, haben keinen Anspruch auf die Erstattung dieser Auslagen durch den öffentlichen Schulträger. Dies entschied das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht.

Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Vaters, der für seine Tochter auf Anraten der Schule einen Taschenrechner zu einem Preis von 89 Euro angeschafft hatte. Die Rechner wurden für alle Schüler der Klasse über die Schule in einer Sammelbestellung gekauft. Das Geld zahlte der Vater bar bei der Schule ein.Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts... Lesen Sie mehr

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17.04.2012
- 2 A 520/11 -

Kein Anspruch des Schulträgers auf Erstattung von Kopierkosten für den Unterricht

Garantierte Lernmittelfreiheit umfasst auch Kopierkosten für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial

Öffentliche Schulträger haben keinen Anspruch gegenüber den Eltern ihrer Schüler auf die Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit die gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt.

Im vorliegenden Fall war eine Klage der Gemeinde Königswartha gegen die Mutter von zwei Schülern, welche die Grund- und Mittelschule besuchen. Von dieser verlangte die Gemeinde die Erstattung von Kopierkosten für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial in Höhe von 34,95 €.Für den geltend gemachten Zahlungsanspruch besteht nach Auffassung des Gerichts keine Rechtsgrundlage.... Lesen Sie mehr




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