die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Quotenabgeltungsklausel“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2014
- VIII ZR 352/12 -
BGH: Quotenabgeltungsklausel bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassener Wohnung unwirksam
Mögliche Unwirksamkeit auch bei renoviert überlassener Wohnung
Eine im Wohnungsmietvertrag enthaltene Quotenabgeltungsklausel ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn eine unrenoviert oder renovierungsbedürftige Wohnung überlassen wurde. Möglicherweise kann auch dann eine Unwirksamkeit bestehen, wenn eine renovierte Wohnung überlassen wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof über die Wirksamkeit einer in einem Wohnungsmietvertrag enthaltenen Quotenabgeltungsklausel entscheiden.Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sei eine Quotenabgeltungsklausel bei Wohnraummietverhältnissen nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung überlassen wurde. Denn der Mieter werde unangemessen benachteiligt, wenn er die Kosten für die Beseitigung von Gebrauchsspuren mit zu tragen habe, die nicht er, sondern der Vormieter verursacht habe.Zwar hat der Bundesgerichtshof die Quotenabgeltungsklausel... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2015
- VIII ZR 242/13 -
BGH: Quotenabgeltungsklauseln in Mietverträgen wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter unwirksam
Mögliche Zahlungspflicht des Mieters zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses nicht einschätzbar
Beinhaltet ein Mietvertrag eine Quotenabgeltungsklausel, so ist diese wegen einer unangemessenen Benachteiligung der Mieter nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Nach einer solchen Klausel muss sich der Mieter an zu erwartende Schönheitsreparaturen nach einer bestimmten Quote beteiligen, wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsendes keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Die unangemessene Benachteiligung liegt darin, dass in einem solchen Fall für den Mieter zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses nicht absehbar ist, welche Zahlungspflicht auf ihn zukommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beinhaltete ein Mietvertrag eine Quotenabgeltungsklausel, wonach die Mieterin die zu erwartenden Kosten für eine Schönheitsreparatur nach einer bestimmten Quote zahlen muss, wenn bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig sind. Nach dem der Mietvertrag im April 2011 endete, klagte die Vermieterin... Lesen Sie mehr