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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2014
- VIII ZR 352/12 -
BGH: Quotenabgeltungsklausel bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassener Wohnung unwirksam
Mögliche Unwirksamkeit auch bei renoviert überlassener Wohnung
Eine im Wohnungsmietvertrag enthaltene Quotenabgeltungsklausel ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn eine unrenoviert oder renovierungsbedürftige Wohnung überlassen wurde. Möglicherweise kann auch dann eine Unwirksamkeit bestehen, wenn eine renovierte Wohnung überlassen wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof über die
Unwirksamkeit der Quotenabgeltungskausel bei unrenovierter oder renovierungsbedürftiger Wohnung
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sei eine
Mögliche Unwirksamkeit bei renoviert überlassener Wohnung
Zwar hat der Bundesgerichtshof die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 26.01.2012
[Aktenzeichen: 82 C 6/11] - Landgericht Itzehoe, Urteil vom 28.09.2012
[Aktenzeichen: 9 S 27/12]
- BGH: Quotenabgeltungsklauseln in Mietverträgen wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter unwirksam
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2015
[Aktenzeichen: VIII ZR 242/13]) - BGH: Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend verständlichen Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 95/07])
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Dokument-Nr. 22616
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