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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ordnungshaft“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 18.03.2022
- 142 C 12408/21 -

"Keine Werbung" gilt auch auf der Briefkastenanlage

Bei Zuwiderhandlungen droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

Das Amtsgericht München hat einem Umzugsunternehmen untersagt, Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang des von dem Kläger bewohnten Mehrfamilienhauses abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Der Münchner Kläger fand an der Briefkastenanlage zwei Werbeflyer des Umzugsunternehmens vor, die in eine Ritze zwischen einem Briefkasten und einem darunter liegenden Spalt der Briefkastenanlage geklemmt waren. Sämtliche Briefkästen der Anlage waren mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gekennzeichnet. Nach Auffassung des Klägers habe die Beklagte die Werbeflyer in rücksichtsloser Art verteilen lassen. Die Bewohner des Hauses, die schon keine Werbung erhalten möchten, legten erst recht keinen Wert auf wild abgelegte oder befestigte Reklame. Hierdurch erhöhe sich der Lästigkeitsfaktor erheblich.Die Beklagte meinte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.01.2022
- 13 WF 210/21 -

Verstoß gegen Umgangsvereinbarung: Festsetzung von Ordnungsgeld trotz fehlerhafter Androhung der Ordnungshaft

Hinweis auf Exkulpations­möglichkeit generell entbehrlich

Wird gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung verstoßen, so kann ein Ordnungsgeld auch dann festgesetzt werden, wenn die Androhung der Ordnungshaft fehlerhaft ist. Der Hinweis auf die Exkulpations­möglichkeit ist auf jeden Fall entbehrlich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2016 schlossen die Eltern eines minderjährigen Kindes beim Oberlandesgericht Hamm eine Umgangsvereinbarung. Die Vereinbarung wurde vom Gericht gebilligt. Wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Umgangsvereinbarung in den Sommerferien beantragte der Kindesvater im September 2021 beim Amtsgericht Bochum die Festsetzung eines... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.11.2017
- 2 BvR 2135/09 -

BVerfG: Dauer der Erzwingungshaft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss sich nicht an Dauer der Ordnungshaft richten

Erzwingungshaft von bis zu 6 Monaten verhältnismäßig

Die Dauer einer Haft zwecks Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensauskunft muss sich nicht an die Dauer der ersatzweise zum Ordnungsgeld angeordneten Ordnungshaft richten. Demnach ist eine Erzwingungshaft von bis zu 6 Monaten auch dann verhältnismäßig, wenn die Ordnungshaft nur zwei Tage beträgt. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste ein Mann wegen eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung des Amtsgerichts Weimar ein Ordnungsgeld von 1.000 EUR zahlen. Ersatzweise war eine Ordnungshaft von zwei Tagen angeordnet. Da der Mann jegliche Mithilfe bei der anschließenden Zwangsvollstreckung unterließ, war eine Pfändung des Ordnungsgeldes nicht möglich. Zudem weigerte sich der... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2016
- 2 WF 302/16 -

Gerichtliche Regelung zum Umgangszeitraum umfasst nicht Verbot der Kontaktaufnahme außerhalb des geregelten Zeitraums

Kein Ordnungsgeld gegen Elternteil aufgrund Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb des Umgangszeitraums

Regelt eine gerichtliche Umgangsvereinbarung den Zeitraum des Umgangs, so beinhaltet dies nicht das Verbot außerhalb des Umgangszeitraums Kontakt mit dem Kind aufzunehmen. Eine bloße Kontaktaufnahme stellt kein Bruch der Umgangsvereinbarung dar und kann daher nicht mittels Ordnungsmittel geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch eine gerichtliche Umgangsvereinbarung vom November 2014 wurde es dem Vater dreier minderjähriger Kinder gestattet, jeweils am ersten Freitag eines jeden Monats zwischen 15 und 18 Uhr Umgang mit den Kindern im Familienberatungszentrum in Begleitung mit einer Umgangspflegerin zu haben. Hintergrund dieser Regelung war, dass sich der Vater... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 17.09.2013
- 27 O 576/13 -

Junge Piraten müssen Behauptungen über die Partei "Alternative für Deutschland" unterlassen

Bei Zuwiderhandlung droht den Jungen Piraten die Festsetzung eines Ordnungsgeldes

Das Landgericht Berlin hat dem Verein "Junge Piraten e.V." auf Antrag der Partei "Alternative für Deutschland e.V." (AfD) durch Einstweilige Verfügung untersagt, Behauptungen über sie aufzustellen oder zu verbreiten, die in einem über das Internet abrufbaren Flyer enthalten sind.

Dem Antragsgegner zu 1) wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an einem der Vorstandsmitglieder des Antragsgegners zu 1), aufgegeben, zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß nachfolgende Behauptungen aufzustellen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.02.2013
- II- 1 WF 47/13 -

Stalking: Gericht verhängt fast zwei Jahre Ordnungshaft wegen massiven Telefonterrors

Ausschöpfen des möglichen Rahmen der Ordnungshaft bei wiederholter, permanenter Belästigung nicht zu beanstanden

Wiederholte, über mehrere Monate andauernde Verstöße gegen ein gemäß dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) verhängtes Kontaktverbot können mit insgesamt 720 Tagen Ordnungshaft geahndet werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die Anordnung der Ordnungshaft durch das Amtsgericht Bielefeld.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Bielefeld dem 36 Jahre alten Antragsgegner aus Seelze (Region Hannover) mit einer am 6. Juni 2012 erlassenen Gewaltschutzanordnung untersagt, mit der 44 Jahre alten Antragstellerin aus Bielefeld – auch unter Verwendung von Mitteln der Fernkommunikation – in Kontakt zu treten und sich ihr und ihrer Wohnung näher als 20 m zu nähern. Vorausgegangen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 17.01.2012
- 1 Ws 504/11 -

Vor Gericht nicht aufgestanden: Ordnungshaft von 5 Tagen bei Weigerung der Erhebung zur Urteilsverkündung

Gleiches gilt bei Weigerung eines Zuhörers "aus Protest"

Weigert sich ein Angeklagter in einem Strafprozess, sich vor der Urteilsverkündung zu erheben, kann das Gericht gegen ihn wegen Ungebühr ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 € oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festsetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde gegen den Angeklagten eine Ordnungshaft von fünf Tagen festgesetzt, nachdem er sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert hatte, sich zur Urteilsverkündung zu erheben. Er legte daraufhin Beschwerde ein. In einem zuvor durchgeführten Parallelverfahren wurde gegen den Angeklagten als Zuhörer aus demselben Grund bereits ein Ordnungsgeld verhängt.... Lesen Sie mehr