Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2016
- 2 WF 302/16 -
Gerichtliche Regelung zum Umgangszeitraum umfasst nicht Verbot der Kontaktaufnahme außerhalb des geregelten Zeitraums
Kein Ordnungsgeld gegen Elternteil aufgrund Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb des Umgangszeitraums
Regelt eine gerichtliche Umgangsvereinbarung den Zeitraum des Umgangs, so beinhaltet dies nicht das Verbot außerhalb des Umgangszeitraums Kontakt mit dem Kind aufzunehmen. Eine bloße Kontaktaufnahme stellt kein Bruch der Umgangsvereinbarung dar und kann daher nicht mittels Ordnungsmittel geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch eine gerichtliche
Amtsgericht verhängte Ordnungshaft
Das Amtsgericht Kassel folgte der Einschätzung der Kindesmutter und verhängte gegen den Kindesvater
Oberlandesgericht verneint Verstoß gegen Umgangsregelung
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Vaters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die Verhängung der
Kontaktaufnahme nicht gleichzusetzen mit Umgang
Zwar habe das Kammergericht Berlin entschieden, so das Oberlandesgericht, dass eine gerichtliche
Verhängung von Ordnungsmitteln setzt geregeltes Verbot der Kontaktaufnahme voraus
Solle dem Umgangsberechtigten jegliche persönliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2018
Quelle: Oberlandesgricht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Kassel, Beschluss vom 29.06.2016
[Aktenzeichen: 524 F 2214/14 ZV1]
Jahrgang: 2017, Seite: 101 NJW-Spezial 2017, 101
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25879
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25879
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.