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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kurzarbeit“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.2021
- 9 AZR 225/21 und 9 AZR 234/21 -
BAG: Kurzarbeit Null verringert Urlaubsanspruch
Kurzarbeit Null rechtfertigt unterjährige Neuberechnung des Urlaubsanspruchs
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Arbeitgeber dürfen den Urlaub für komplett entfallene Arbeitstage anteilig kürzen, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied.
Die Klägerin ist bei der Beklagten drei Tage wöchentlich als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten beschäftigt. Bei einer Sechstagewoche hätte ihr nach dem Arbeitsvertrag ein jährlicher Erholungsurlaub von 28 Werktagen zugestanden. Dies entsprach bei einer vereinbarten Dreitage-woche einem Urlaubsanspruch von 14 Arbeitstagen. Aufgrund Arbeitsausfalls durch die Corona-Pandemie führte die Beklagte Kurzarbeit ein. Dazu trafen die Parteien Kurzarbeitsvereinbarungen, auf deren Grundlage die Klägerin u.a. in den Monaten April, Mai und Oktober 2020 vollständig von der Arbeitspflicht befreit war und in den Monaten November und Dezember 2020 insgesamt nur an fünf Tagen arbeitete.... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2021
- 6 Sa 824/20 -
Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub
LArbG lehnt Klage einer Arbeitnehmerin ab
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage einer Verkaufshilfe in Kurzarbeit mit der Begründung abgelehnt, dass während der Kurzarbeit Null die beiderseitigen Leistungsverpflichtungen aufgehoben sind.
Die Klägerin ist seit dem 01.03.2011 als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten bei der Beklagten, einem Betrieb der Systemgastronomie, beschäftigt. Sie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Vereinbarungsgemäß stehen ihr pro Jahr 28 Werktage bzw. umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub zu. Ab dem 01.04.2020 galt für die Klägerin infolge der Corona-Pandemie von April bis Dezember wiederholt... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.11.2020
- 4 Ca 1240/20 -
Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung
ArbG Siegburg gibt Klage statt
Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber. Das entschied das Amtsgericht Siegburg.
Der Kläger war bei der Beklagten als Omnibusfahrer beschäftigt. Einen Betriebsrat gibt es bei der Beklagten nicht. Mit Schreiben vom 16.03.2020 erteilte die Beklagte dem Kläger eine Abmahnung und teilte ihm im gleichen Schreiben mit, dass Kurzarbeit in verschiedenen Bereichen des Betriebes angemeldet werden müsse und dass der Kläger „zunächst in der Woche vom 23.03. bis zum 28.03.2020“... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
- C-385/17 -
Arbeitnehmer hat auch bei Kurzarbeitszeiten Anspruch auf normales Arbeitsentgelt
Kurzarbeitszeiten können jedoch Mindesturlaub auf weniger als vier Wochen reduzieren
Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt. Allerdings hängt die Dauer dieses Mindestjahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, die im Referenzzeitraum erbracht wurde, so dass Kurzarbeitszeiten dazu führen können, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Herr Torsten Hein ist beim deutschen Unternehmen Holzkamm als Betonbauer beschäftigt. Im Jahr 2015 befand er sich 26 Wochen, d.h. die Hälfte des Jahres, in Kurzarbeit und erbrachte in dieser Zeit keine tatsächliche Arbeitsleistung. In Kurzarbeitszeiten wie im Fall von Herrn Hein besteht das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fort, aber der Arbeitnehmer erbringt... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2015
- 5 AZR 491/14 -
BAG: Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss Bestimmung über davon betroffene Arbeitnehmer enthalten
Auswahl darf nicht im Ermessen des Arbeitgebers gestellt werden
Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss eine Bestimmung dazu enthalten, welche Arbeitnehmer von der Kurzarbeit betroffen sind. Unzulässig ist es, die Auswahl der Arbeitnehmer im Ermessen des Arbeitgebers zu stellen. Ist dies der Fall, ist die Betriebsvereinbarung unwirksam und somit die Kurzarbeit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete ein Unternehmen für bestimmte Beschäftigte in der Zeit von März bis Dezember 2011 Kurzarbeit an. Die Anordnung erging aufgrund einer entsprechenden Betriebsvereinbarung. Danach galt die Vereinbarung grundsätzlich für alle Beschäftigten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Zugleich wurden aber bestimmte Beschäftigte von der Kurzarbeit ausgenommen.... Lesen Sie mehr
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