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Amtsgericht München, Urteil vom 05.10.2023
- 1125 Cs 366 Js 138430/23 -
Kein Bagatelldelikt: Strafe auch bei Kleinstmengen Kokain
AG verhängt Geldstrafe für 0,13 Gramm Kokain zur Abschreckung
Das Amtsgericht München verurteilte einen 23-jährigen Mann wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte in der Gegend um den Münchner Hauptbahnhof 0,13 Gramm Kokaingemisch mit sich geführt.Das Amtsgericht München begründete die Verhängung der Geldstrafe wie folgt: Ein Absehen von Strafe gem. § 29 Abs. 5 BtMG kam vorliegend nicht in Betracht. Zwar ist festzustellen, dass es sich vorliegend um eine geringe Menge handelt, das Betäubungsmittel mangels anderweitiger Ermittlungsergebnisse nur zum Eigenkonsum besessen wurde und der Täter nach eigener Aussage erstmals mit erlaubnispflichtigen Betäubungsmitteln in Kontakt gekommen ist. Allerdings ist es Intention des Gesetzgebers, den Gebrauch von... Lesen Sie mehr
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