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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.06.2021
- 6 W 35/21 -
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Restaurant „Ciao“ und Pizzeria „Ciao Mamma“
Schutzbereich wegen erkennbarer Grußformel gering
Zwischen der Bezeichnung „Ciao“ für ein Restaurant, welches italienische Speisen anbietet, und einer Pizzeria, die unter „Ciao Mamma“ firmiert, besteht keine Verwechslungsgefahr. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies deshalb den geltend gemachten Unterlassungsanspruch zurück.
Die Parteien betreiben jeweils ein Lokal mit italienischen Speisen in der Umgebung von Darmstadt. Das Lokal des Antragstellers heißt „Ciao“ und ist nach eigener Darstellung ein gehobenes italienisches Restaurant mit Pizzeria. Die Antragsgegnerin bewirbt ihr Lokal als „Hamburgeria“ und „Pizzeria“ unter dem Namen „Ciao Mamma“. Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Unterlassen der Verwendung der Bezeichnung „Ciao Mamma“ in Anspruch. Das Landgericht hat den im Eilverfahren geltend gemachten Anspruch zurückgewiesen.Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Die Bezeichnung „Ciao“ sei zwar eine... Lesen Sie mehr
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