wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „frisch gewischter Fußboden“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 27.05.2008
- 36 C 477/07 -

Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf nassem Boden auf Kreuzfahrtschiff

Schild warnte vor nassem Untergrund

Wer auf dem nassen Boden auf einem Kreuzfahrtschiff ausrutscht, vor dem mit einem Warnschild gewarnt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Amtsgericht Offenbach entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Frau auf dem Deck eines Kreuzfahrtschiffes am Übergang vom Pool- zum Innenbereich auf nassem Untergrund ausgerutscht. Ein Warnschild machte auf den feuchten Boden aufmerksam. Die Frau brach sich beim Sturz die rechte Hand und verlangte Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Offenbach wies die Schadensersatzklage ab. Die Frau hätte besser aufpassen müssen. Das Schild habe auf die Gefahren aufmerksam gemacht, so dass die Frau damit habe rechnen müssen, dass der Boden rutschig ist. Der Schiffseigener habe seine Verkehrssicherungspflicht mit dem Schild erfüllt. Wer auf dem nassen Boden auf einem Kreuzfahrtschiff... Lesen Sie mehr

Landgericht Gießen, Urteil vom 20.02.2002
- 5 O 139/01 -

Sturz auf frisch geputzter Treppe - Hauseingang muss nach dem Putzen nicht trocken sein

Vermieter muss keine Warnschilder aufstellen

Rutscht jemand in einem Miets- oder Bürohaus auf einer frisch gewischten Treppe aus und verletzt sich dabei, so bestehen keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Gießen hervor.

Im Fall rutschte eine im Haus arbeitende Frau auf dem Weg zum Postbriefkasten auf der kurz zuvor frisch gewischten Treppe im Hauseingang aus. Sie verletzte sich dabei am Bein. Für den Schaden kam zunächst die gesetzliche Unfallversicherung auf. Diese verlangte aber vom Vermieter das verauslagte Geld mit der Begründung zurück, der Vermieter habe die Verkehrssicherungspflicht verletzt.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Vergleich vom 19.11.2003
- 262 C 20973/03 -

Fehlender Warnhinweis: Schmerzensgeld bei Sturz im wischnassen Treppenhaus

Ein Sturz im wischnassen Treppenhaus kann Schmerzensgeldforderungen gegen ein Reinigungsunternehmen begründen, wenn dieses keinen Warnhinweis auf der Treppe aufgestellt hat. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Am 16.07.2002 gegen 8.00 Uhr morgens verließ die in München wohnhafte Klägerin ihr Appartement, um über die Treppe ihr Mietshaus am Plievierpark zu verlassen. Der Lift war ausgefallen. Auf der dritten Treppenstufe zog es der Klägerin die Beine weg und sie fand sich plötzlich fünf Treppenstufen tiefer auf dem Zwischenabsatz wieder. Sie hatte starke Schmerzen, konnte nicht aufstehen und... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Coburg, Entscheidung vom
- 12 O 454/00 -

Zur Frage, ob der Eigentümer eines Privathauses haftet, wenn ein Besucher auf der eben nass gewischten Treppe stürzt und sich verletzt

Keine Hinweispflicht auf Nassreinigung

In einem Privathaus muss nicht auf eine nass gewischte Treppe hingewiesen werden. Denn wer sich dort aufhält, sollte immer mit Reinigungsarbeiten auch im Treppenbereich rechnen. Deshalb haftet der Hauseigentümer bei einem Sturz des Besuchers nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Das entschied nun das Landgericht Coburg. Es wies die Klage des Arbeitgebers eines „Nässe-Opfers“ auf Ersatz von Lohnfortzahlungen in Höhe von fast 16.000,- DM ab. Die Anforderungen an die sogenannte Verkehrssicherungspflicht seien bei privaten Räumen geringer als bei der Öffentlichkeit zugänglichen Bauten.Sachverhalt:Der später Gestürzte hatte seinen Schwager... Lesen Sie mehr