wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „einhändiges Fahren“ veröffentlicht wurden

Landgericht Münster, Urteil vom 16.12.2015
- 1 S 56/15 -

Radfahrer muss sich aufgrund einhändigen Fahrens wegen des Führens zweier Hunde Mitverschulden an unfallbedingtem Sturz von 75 % anrechnen lassen

Schmerzensgeld von 800 EUR aufgrund Risswunde an Hand und Prellungen an Schienbeinen

Zwar ist das einhändige Fahren zwecks Führens zweier Hunde an der Leine für Radfahrer grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 Satz 4 StVO gestattet, dennoch kann ihm im Einzelfall ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er wegen eines freilaufenden Hundes bremsen muss und dadurch stürzt. Erleidet ein Radfahrer aufgrund eines Sturzes eine Risswunde an der Hand und Prellungen an den Schienbeinen, kann dies ein Schmerzensgeld von 800 EUR rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 fuhr ein Radfahrer am rechten Straßenrand und führte dabei seine zwei Schäferhunde an einer Leine, die er in der rechten Hand hielt. Mit seiner linken Hand steuerte er das Rad. Er näherte sich von hinten einer Fußgängerin, deren Hund unangeleint frei herumlief. Der Hund bewegte sich plötzlich auf den Radfahrer zu, so dass dieser bremste und zu Fall kam. Er erlitt eine Risswunde zwischen Daumen und Zeigefinger sowie Prellungen an den Schienbeinen. Die Risswunde musste mit 20 Stichen genäht werden. Die Fäden wurden 15 Tage später gezogen. Zudem war der Radfahrer 18 Tage lang krankgeschrieben... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.03.1981
- 22 u 3467/80 -

Keine Schaden­ersatzpflicht wegen Unfall bei einhändigem Fahrradfahren

Straßen­verkehrsordnung verbietet nur freihändiges Fahren

Ein Fahrradfahrer haftet nicht wegen eines Verkehrsunfalls, weil er einhändig gefahren ist. Denn die Straßen­verkehrsordnung verbietet nur das freihändige Fahrradfahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Fahrradfahrer fuhr mit seinem Fahrrad auf einer regennassen Straße. Er führte an der rechten Hand seinen angeleinten Schäferhund. Dieser lief auch rechts neben dem Fahrrad. Aufgrund ungeklärter Umstände erschreckte sich der Hund und wich hinter dem Fahrrad nach links aus. Ein hinter dem Fahrradfahrer fahrender Motorradfahrer bremste... Lesen Sie mehr