die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dread-Disease-Versicherung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisbeschluss vom 27.02.2015
- 20 U 26/15 -
Versicherungsnehmer muss bei Vertragsschluss zur Dread-Disease-Versicherung nicht ungefragt über unbestätigte Verdachtsdiagnosen aufklären
Spontane Anzeigepflicht durch § 19 Abs. 1 VVG abgeschafft
Ein Versicherungsnehmer muss bei Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung nicht ungefragt über eine unbestätigte Verdachtsdiagnose aufklären. Denn dies würde auf eine Wiedereinführung der durch § 19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) abgeschafften spontanen Anzeigepflicht hinauslaufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien einer Dread-Disease-Versicherung Streit über deren Fortbestand. Bei einer Dread-Disease-Versicherung besteht Versicherungsschutz für den Eintritt von fest definierten schweren Krankheiten des Versicherungsnehmers. Sie wird daher auch als "Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten" oder als "Schwere-Krankheiten-Vorsorge" bezeichnet. Der Versicherer warf der Versicherungsnehmerin vor im Rahmen der Antragstellung nicht über eine im Jahr 2005 während eines stationären Krankenhausaufenthalts geäußerten Verdachts auf Multiple Sklerose aufgeklärt zu haben. Der Versicherer focht daher den Versicherungsvertrag... Lesen Sie mehr