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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anrechte“ veröffentlicht wurden
Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.04.2019
- 6 UF 9/19 -
Geringfügiges Anrecht unterliegt bei externer Teilung in Versorgungsausgleichskasse dem Versorgungsausgleich
Kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand oder Entstehung einer Splitterversorgung
Ein geringfügiges Anrecht im Sinne von § 18 Abs. 2 VersAusglG ist regelmäßig auszugleichen, wenn die durch eine externe Teilung in die Versorgungsausgleichskasse erfolgen kann. Dadurch entsteht weder ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand noch eine Splitterversorgung. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlands entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Rahmen eines Scheidungsverfahrens im Jahr 2018 Streit darüber, ob ein Anrecht des Ehemanns in den Versorgungsausgleich fällt oder nicht. Das Amtsgericht Ottweiler verneinte dies aufgrund der Geringfügigkeit des Anrechts. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Ehefrau und des Versorgungsträgers.Das Oberlandesgericht des Saarlandes entschied zu Gunsten der Beschwerdeführer. Das Anrecht sei trotz seiner Geringfügigkeit im Wege der externen Teilung auszugleichen. Obwohl eine Geringfügigkeit im Sinne von § 18 Abs. 2 VersAusglG vorliegt, habe ein Ausgleich stattzufinden. Zweck der Regelung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.07.2019
- 6 UF 238/17 -
Zusatzversorgungskasse kann bei scheidungsbedingter Teilung des Rentenanrechts Ehegatten eines Versicherten nicht ohne Weiteres in anderen Tarif verweisen
Vorgesehener Wechsel in Tarif für freiwillig Versicherte verstößt gegen Gebot der gleichwertigen Teilhabe
Die Regelung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) zur Durchführung des Versorgungsausgleichs im Fall der Scheidung eines pflichtversicherten Mitglieds (§ 44 Abs. 3 der Satzung) ist nichtig. Der dort vorgesehene Wechsel des ausgleichsberechtigten Ehegatten in den Tarif für freiwillig Versicherte verstößt gegen das Gebot der gleichwertigen Teilhabe (§ 11 VersAusglG). Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Entscheidung hat Bedeutung für die rund 700.000 Versicherten der EZVK.
Im zugrunde liegenden Fall war im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens über den Ausgleich von Anrechten aus Zusatzversorgungskassen zu entscheiden. Der Ehemann hatte Ansprüche bei der EZVK erworben, die Ehefrau Ansprüche in der Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes.Im Zuge einer Ehescheidung wird in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2018
- XII ZB 377/17 -
BGH: Als Direktleistung an Rentenversicherungsträger gezahlter Schadensersatz eines Dritten gemäß § 119 Abs. 1 SGB X unterliegt dem Versorgungsausgleich
Schadensersatz stellt trotz Direktleistung Vermögen des Geschädigten dar
Wird an einen Rentenversicherungsträger Schadensersatz als Direktleistung gemäß § 119 Abs. 1 SGB X gezahlt, so unterliegt das daraus gewonnene Anrecht des Geschädigten dem Versorgungsausgleich. Denn trotz der Direktzahlung stellt der Schadensersatz Vermögen des Geschädigten dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer Scheidung im Juni 2016 nahm das Amtsgericht Landau an der Pfalz den Versorgungsaugleich vor. Dabei berücksichtigte das Gericht auf Seiten des Ehemanns das während der Ehezeit erworbene Anrecht bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe eines Kapitalwerts von ca. 104.340 Euro. Dieser Wert beruhte vollständig auf der Beitragszahlung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.09.2016
- 5 UF 17/16 -
Keine Berücksichtigung einer Kinderrentenversicherung im Versorgungsausgleich
Voraussetzung ist Bezugsberechtigung des Kindes sowie Abstellen des vertraglichen Rentenbeginns auf Renteneintrittsalter des Kindes
Eine Kinderrentenversicherung wird im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt, wenn das Kind für den Erlebensfall bezugsberechtigt ist und der vertragliche Rentenbeginn auf das Renteneintrittsalter des versicherten Kindes abstellt. In diesem Fall stellen die Anrechte aus der Kinderrentenversicherung keine Altersversorgung im Sinne von § 2 des Versorgungsausgleichgesetzes (VersAusglG) dar. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Amtsgericht Bochum anlässlich einer Ehescheidung im Dezember 2015 die Anrechte aus zwei Kinderrentenversicherungen im Versorgungsausgleich habe berücksichtigen dürfen. Versicherungsnehmerin war die Mutter der beiden Kinder. Die Kinder waren die versicherten Personen und Leistungsempfänger im Erlebensfall. Der Beginn für die... Lesen Sie mehr
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