die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Lörrach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Lörrach, Urteil vom 25.09.2023
- 3 C 560/23 -
Zulässigkeit der Kundenbewertung "Service und Sauberkeit mangelhaft" auch ein Jahr nach letztem Fitnessstudiobesuch
Bewertung über Service und Sauberkeit als freie Meinungsäußerung
Die Kundenbewertung "Service und Sauberkeit mangelhaft" ist auch ein Jahr nach dem letzten Fitnessstudiobesuch zulässig. Die Bewertung stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dies hat das Amtsgericht Lörrach entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 verfasste der Kunde eines in Baden-Württemberg liegenden Fitnessstudios auf der Facebookseite des Studios folgende Bewertung: "Service und Sauberkeit mangelhaft". Die Betreiberin des Fitnessstudios war damit nicht einverstanden und machte daher ein Unterlassungsanspruch geltend. Sie führte an, dass es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handele. Zudem habe der Kunde das Studio zuletzt vor einem Jahr besucht. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht Lörrach entschied gegen die Fitnessstudiobetreiberin. Ihr stehe kein Anspruch auf Unterlassung und Löschung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lörrach, Urteil vom 03.03.2023
- 3 C 111/22 -
Aufstellen einer Wildkamera zum Zwecke der Beweissicherung
Zulässige Verwertung der Videoaufnahme bei schwerer Beweisnot
Das Aufstellen einer Wildkamera zum Zwecke der Beweissicherung und die anschließende Verwertung der Videoaufnahme in einem Schadensersatzprozess kann zulässig sein, wenn anderenfalls eine schwere Beweisnot besteht. Dies hat das Amtsgericht Lörrach entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Mieter gegen seinen Eigentümer seit dem Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Lörrach auf Zahlung von Schadensersatz. Hintergrund dessen war, dass im Zeitraum von Oktober 2020 bis November 2020 das auf dem Grundstück parkende Fahrzeug des Mieters insgesamt siebenmal Kratzer aufwies. Der Mieter stellte daher eine Wildkamera auf, die das Auto von hinten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lörrach, Urteil vom 05.04.1989
- 1 C 210/88 -
Recht zur Mietminderung zu jeder Jahreszeit aufgrund Durchzugs
Störende Zugserscheinungen vor allem in der kühleren Jahreszeit
Kommt es in einer Wohnung zu einer störenden Zugserscheinung, so rechtfertigt dies eine Mietminderung zu jeder Jahreszeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lörrach hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags Streit, ob störende Zugserscheinungen eine Mietminderung rechtfertigen.Nach Ansicht des Amtsgerichts Lörrach rechtfertige eine störende Zugserscheinung nicht nur in der kühleren Jahreszeit eine Mietminderung, sondern über das ganze Jahr. Das Gericht hielt... Lesen Sie mehr