wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „"Naziaufmarsch"“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.09.2012
- 5 A 1701/11 -

Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" war zulässig

Versammlung war ohne einschränkende Auflagen von Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt

Das öffentliche Training für die Blockade eines «Naziaufmarsches» in Stolberg war zulässig. Die bloße Durchführung einer derartigen Probeblockade, bei der niemand behindert wird, ist weder als strafbare grobe Störung einer Versammlung (§ 21 VersammlG) noch als strafbare Aufforderung hierzu (§ 111 StGB) zu werten. Dies gilt auch dann, wenn das Training zu einer späteren echten Blockade mobilisieren soll. Dies entschied das Oberverwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger Anfang Februar 2011 ein öffentliches Blockadetraining in Stolberg als Versammlung mit etwa 100 Teilnehmern angemeldet. Das Training war Bestandteil der Mobilisierung des örtlichen Bündnisses "Den Naziaufmarsch gemeinsam blockieren!", das Anfang April 2011 friedliche Massenblockaden zweier Versammlungen rechtsextremer Gruppen plante. Unter Hinweis auf zunehmende rechte Gewalt in der Region hielt das breite gesellschaftliche Bündnis das früher erfolgte Blockieren der Innenstadt nicht mehr für ausreichend. Der Kläger hatte im Vorfeld der Veranstaltung betont, die Friedlichkeit stehe im Vordergrund, Aktionen gegen die Polizei seien nicht geplant.... Lesen Sie mehr