wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZUM 2013, 390

Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2013, Seite: 390

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2013, 390:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom07.03.2013
- C-607/11 -

Weiterverbreitung von Sendungen durch ein anderes Unternehmen bedarf Erlaubnis des Urhebers

Fernsehsende­unternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein anderes Unternehmen über Internet verbieten. Diese Weiterverbreitung stellt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen eine „öffentliche Wiedergabe“ der Werke dar, die der Erlaubnis des Urhebers der Werke bedarf. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ZUM 2013, 390 wird teils auch als „ZUM 13, 390“, „ZUM 2013, S. 390“ oder „ZUM 13, S. 390“ zitiert.