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Freitag, 26. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZMR 2014, 734

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2014, Seite: 734

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2014, 734:

Amtsgericht München, Urteil vom18.02.2014
- 473 C 32372/13 -

Pflicht zum "Weißeln" von Decken und Wänden stellt unzulässige Schönheits­reparatur­klausel dar

Regelt eine Klausel des Mietvertrags, dass die Decken und Wände zu "Weißeln" sind, so stellt dies eine unzulässige Schönheits­reparatur­klausel dar. Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel, ist ein Mieter daher nicht zur Durchführung von Schönheits­reparaturen, einschließlich der Beseitigung von Bohrlöchern, verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZMR 2014, 734 wird teils auch als „ZMR 14, 734“, „ZMR 2014, S. 734“ oder „ZMR 14, S. 734“ zitiert.