Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2014, 734
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2014, Seite: 734
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2014, 734:
Amtsgericht München, Urteil vom18.02.2014
- 473 C 32372/13 -
Pflicht zum "Weißeln" von Decken und Wänden stellt unzulässige Schönheitsreparaturklausel dar
Regelt eine Klausel des Mietvertrags, dass die Decken und Wände zu "Weißeln" sind, so stellt dies eine unzulässige Schönheitsreparaturklausel dar. Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel, ist ein Mieter daher nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, einschließlich der Beseitigung von Bohrlöchern, verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2014, 734 wird teils auch als „ZMR 14, 734“, „ZMR 2014, S. 734“ oder „ZMR 14, S. 734“ zitiert.