Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2019, 379
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 379
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 379:
Amtsgericht Münster, Urteil vom15.03.2019
- 48 C 361/18 -
Kosten einer überobligatorischen Dichtigkeitsprüfung einer Gasleitung können nicht auf Mieter umgelegt werden
Die Kosten einer überobligatorischen Dichtigkeitsprüfung einer Gasleitung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Wird etwa eine Gasleitung alle fünf Jahre, anstatt, wie nach den technischen Regeln vorgeschriebenen, alle 12 Jahre geprüft, liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Abs. 3 BGB vor. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2019, 379 wird teils auch als „WuM 19, 379“, „WuM 2019, S. 379“ oder „WuM 19, S. 379“ zitiert.